In diesem Monat wird sich für viele einiges ändern. Beispielsweise treten die Energiesparbremsen in Kraft, aber auch die Maskenpflicht in den Arztpraxen fällt weg. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme gelten rückwirkend für Januar und Februar. Damit sollen kleinere Unternehmen und Privathaushalte entlastet werden. Nicht immer funktioniert ein solcher Umstieg jedoch reibungslos. Nachfolgend soll kurz dargelegt werden, was sich im März 2023 für die Verbraucher ändert.
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Energiesparbremse betrifft auch Kraftstoffe
Sie Stromsparbremse funktioniert, weil maximal 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Liegt der Stromverbrauch darüber, wird wieder der volle Preis des Anbieters fällig. Hintergrund ist, dass Verbraucher und Verbraucherinnen zwar finanziell entlastet werden, aber weiterhin nach Möglichkeit ihren Stromverbrauch senken sollen. Dies gilt übrigens auch für die Gas- und Fernwärmepreise. Beim Gasverbrauch werden die ersten 80 Prozent auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei der Fernwärme sind es 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Auch diejenigen, welche mit Flüssiggas, Heizöl, Pellets oder Kohle heizen, sollen von der Bundesregierung entlastet werden. Für alle Kraftstoffe dieser Art, welche zuvor bis zum 01.12.2022 gekauft worden und doppelt so teuer waren, wie beim Kauf davor, gibt es eine Rückerstattung. Dabei beträgt die maximale Entlastung 2.000 €.
Energiepauschale für Studierende
Studierende und Fachschüler erhalten ebenfalls eine finanzielle Unterstützung. Die Ampelkoalition hat diesbezüglich ein Hilfspaket auf den Weg gebracht, sodass ab dem 15. März an die Antragsteller und Antragstellerinnen 200 € Energiekostenpauschale ausgezahlt werden. Die Antragstellung ist jedoch deutlich schwieriger, weil Studierende auf einer speziellen Webseite ein BundIDKonto anlegen müssen. Dazu werden ein onlinefähiger Personalausweis oder ein Elster-Zertifikat benötigt.
In Arztpraxen und Gemeinschaftseinrichtungen fällt die Maskenpflicht
Ebenfalls entfällt zum 1. März die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen sowie generell in Gemeinschaftseinrichtungen. Lediglich Besucher müssen nach wie vor eine Maske tragen. Interessant ist, dass dafür aber die Testpflicht entfällt. Bis zum 31. März können Arztpraxen Patienten und Patientinnen noch telefonisch krankschreiben. Dies gilt aber für einen Zeitraum von maximal sieben Tagen.
Auslauf der Lizenzen für PCR-Teststationen
Zum 1. März laufen die Lizenzen für den Betrieb der PCR-Stationen aus. Wer sich also dennoch testen lassen möchte, der muss zukünftig ins Krankenhaus oder in eine Arztpraxis gehen. Schnelltest-Stationen wird es aber noch weiter geben. Jedoch werden die Tests in diesem Fall nicht mehr kostenlos angeboten.
Günstige Kredite für Bauherren
In Bayern kann ein aktualisiertes Förderprogramm der KfW-Förderbank beantragt werden. Private Bauherren können hierüber einen verbilligten Kredit beantragen. Eine weitere Förderung gibt es dann aber nicht mehr. Wichtig zu wissen ist, dass die neue Immobilie nicht mehr als 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein herkömmliches Haus mit normaler Dämmung verbrauchen würde.
Für Gewerbebauten tritt die Solarpflicht in Kraft. Auf den Dächern von Gewerbeimmobilien müssen demnach Solarpanel verbaut werden. Ab Juli 2023 wird diese Regelung auch auf sonstige Nicht-Wohngebäude ausgeweitet. Ab 1. Januar 2025 soll dies auch für alle übrigen Wohngebäude gelten.
Was sich sonst noch ändert
Leider werden die Krankenversicherungsbeiträge für Rentner und Rentnerinnen je nach Krankenkasse erneut steigen. Die Versicherungskennzeichen für Mofas und Kleinkrafträder wechselt in diesem Jahr von grün auf schwarz. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die Sommerzeit vom 25. auf den 26. März ungestellt wird. Zuletzt ist noch bekanntgeworden, dass Rewe aus dem System Payback aussteigt und Aldi Süd keine gedruckten Prospekte mehr ausgibt.