Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die im Todesfall zur Absicherung der Hinterbliebenen dient. Die versicherte Todesfallsumme wird an die Bezugsberechtigten (z. B. Ehepartner, Kinder) ausgezahlt. Obwohl der monatliche Beitrag meist gering gehalten werden kann, ist die Auszahlung im Todesfall hoch genug, um die Angehörigen abzusichern. In der Regel ist die Rückzahlung allerdings gering, wenn der Vertrag auf herkömmlichem Weg (ohne Tod, mit Ende der Laufzeit) endet).
Es gibt sowohl Risikolebensversicherungen mit gleichbleibender Versicherungssumme als auch Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Letztere werden in der Regel zur Absicherung von Krediten/Darlehen abgeschlossen und als Restschuldversicherung angeboten.
Im Allgemeinen ist der Beitrag zur Risikolebensversicherung abhängig von Altern, Gesundheitszustand und Geschlecht der zu versichernden Person bei Beginn der Versicherung. Auch die Versicherungssumme und die Dauer der Versicherung spielen für die Höhe der Versicherungsprämie eine Rolle.
Wenn sich ein Kunde für eine Risikolebensversicherung entscheidet, weiß er in der Regel, dass keine Kapitalausschüttung erfolgt. Am häufigsten wird die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme gewählt. Der monatliche Zahlbeitrag sinkt hier zwar nicht, aber wer sich unsicher ist, welche Kosten in einigen Jahren anfallen könnten, steht mit dieser Möglichkeit auf der sicheren Seite. Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherten aus diesem Grund an, die Versicherungssumme nach oben oder nach unten anzupassen. Auch Teilkündigungen sind nach einer bestimmten Zeit möglich.
Wer wirklich nur das Risiko seines Todes abdecken und seine Familie für diesen Fall absichern möchte, sollte eine Risikolebensversicherung wählen. Eine Absicherung für das Rentenalter sollte möglichst über eine Kapitallebensversicherung erfolgen.