Gerade Besitzer von Dieselautos haben es im Moment nicht gerade leicht. Viele Autobesitzer suchen, aufgrund der drohenden oder bereits geltenden Fahrverbote nach einer Möglichkeit, das Auto wieder loszuwerden. Doch, was ist, wenn das Auto über einen Kredit oder etwa einen Leasingvertrag finanziert worden ist? Ist in diesen Fällen eine Kündigung überhaupt möglich? Und, wie sieht es dann mit Zusatzkosten oder Gebühren aus?
Ein Blick in den Vertrag kann helfen, denn bei vielen Krediten oder Leasingangeboten ist ein Widerruf oder auch ein Rücktritt vom Vertrag möglich. So haben Besitzer von Dieselautos durchaus die Möglichkeit, diese wieder an den Händler zurückzugeben. Allerdings geht das nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Verbundene Geschäfte sollten es sein
Am besten ist es, wenn der sowohl der Kauf als auch der Kredit beim jeweiligen Autohändler zustande gekommen ist. Dann handelt es sich um verbundene Geschäfte, wie diese Art im rechtlichen Jargon genannt wird. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der Kaufvertrag und der Kredit zur gleichen Zeit gekündigt werden müssen. Und, genau da liegt die Chance für Besitzer von Dieselfahrzeugen.
Viele Kreditverträge von Autobanken enthalten Fehler in den Vertragsformalitäten. Diese Schlupflöcher können sich Dieselfahrer nun zunutze machen. So ist es sogar bei vielen Verträgen noch etliche Jahre nach dem Kauf des Autos möglich, diesen zu widerrufen und in diesem Zug natürlich das Auto auch zurückgeben zu können. Denn, die Formfehler in den Kredit- und Finanzierungsverträgen berechtigen zu einem Rücktritt vom Kauf. Dies wird dann als Rückabwicklung von Kaufverträgen bezeichnet.
Formfehler kostenlos prüfen lassen
Doch, wie kann man nun die formalen Fehler in den Verträgen erkennen? Genau für diese Fälle gibt es im Internet eine Anlaufstelle, welche von einer Interessengemeinschaft betrieben wird. Dort können interessierte Besitzer vom Dieselautos ihre Verträge einfach übermitteln. Diese Interessengemeinschaft prüft dann kostenlos die Verträge und teilt den Verbrauchern mit, ob ein Rücktritt im vorliegenden Fall möglich ist.
Ein entscheidender Punkt können beispielsweise die Pflichtangaben sein, die möglichst vollständig vorliegen sollten. Erst dann setzt die gesetzliche Widerrufsfrist von 2 Wochen ein. Bei unvollständigen Angaben kommt es aber nun dazu, dass die Frist zum Widerruf gar nicht erst beginnt. In diesem Fall kann man noch nach Jahren von dem Finanzierungsvertrag zurücktreten.
Für Laien ist es oft schwierig
Am besten ist es, sich an die Interessengemeinschaft für Widerrufe von Autoverträgen, Krediten und Leasingverträgen zu wenden. Für Laien ist es oft schwierig, die Formfehler zu erkennen. Oft sind es Details wie Lücken im Bereich von Aufzählungen, etwa das Fehlen von Aufsichtsbehörden. Auch der Hinweis auf eine vorzeitige Kündigung, welcher nicht in den Vertragsdetails auftaucht, kann den Beginn der Widerrufsfrist aussetzen.
Treffen einige der oben genannten Punkte auf den jeweiligen Kredit- oder Leasingvertrag zu, so steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung. Dies kann Dieselfahrern eine echte Hilfe sein und auch so manchen finanziellen Schaden ersparen. Immerhin kann es in der nächsten Zeit schier unmöglich sein, dass eigene Dieselauto gewinnbringend zu verkaufen. Wer möchte schon ein Auto kaufen, das bald in den meisten Großstädten nicht mehr fahren darf? Da kann ein Widerruf eine echte Alternative sein und vor großen, finanziellen Verlusten bewahren.