Immer mehr Banken und Kreditinstitute geben die sogenannten Negativzinsen an ihre Kunden weiter. Somit wird das Sparguthaben insbesondere auf Tagesgeldkonten immer geringer. Neuerdings liegt die Grenze für Strafzinsen bei einem Sparguthaben ab 5.000 Euro. Experten haben herausgefunden, dass bislang wenigstens 211 Banken und Sparkassen diese Strafzinsen auf Giro-Konten und natürlich auf Festgeld- und Tagesgeld-Konten erheben. Es ist daher nur verständlich, warum kaum noch jemand ans Sparen denkt.
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Von den Strafzinsen sind auch Bestandskunden betroffen
Der treue Sparer wird in heutiger Zeit bei vielen Banken bestraft. Wie ein Verbraucherportal mitteilt, haben sich die Banken und Sparkassen, welche Strafzinsen erheben, in letzter Zeit sogar vervierfacht. Hiervon sind sowohl Bestandskunden als auch Neukunden betroffen. Besonders deutlich wird dies im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nach einer Erhebung fordern rund 42 Banken Strafzinsen von Ihren Kunden. In Bayern sind 39 Banken beteiligt und in Baden-Württemberg 36. Selbst im dünn besiedelten Niedersachsen sind es noch 16 Banken.
Die Strafzinsen auf das Ersparte auf Tagesgeldkonten
Zahlreiche Banken räumen Ihren Kunden Freibeträge ein. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, werden Strafzinsen erhoben. Leider gibt es insbesondere bei Tagesgeldkunden Institute, die sogar schon ab dem ersten Euro hierauf nicht verzichten möchten. Bei Girokonten halten sich viele Banken noch zurück. Grund hierfür ist, dass es ehedem kaum noch eine Guthabenverzinsung bei Girokonten gibt.
Zahlreiche Banken lassen sich von Ihren Kunden die Negativzinsen bezahlen
In letzter Zeit wälzen immer häufiger die traditionellen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken die Strafzinsen auf ihre Kunden ab. Überregionale Banken verfahren schon länger nach diesem Schema. Hierzu gehören beispielsweise die bekannten Geldinstitute
- Comdirekt,
- Commerzbank,
- Postbank,
- DKB sowie
- die GLS Bank.
Diese verlangen minus 0,5 % auf Beträge ab 5.000 Euro. Interessant ist, dass dieser Strafzins von den Banken an die Europäische Zentralbank gezahlt werden muss, wenn diese Geld bei den Notenbanken sparen. Grund hierfür ist, dass die EZB als Währungshüter neue Anreize für die Kreditvergabe schaffen wollen. Damit soll letztlich die Konjunktur angekurbelt werden.
Berechtigte Kritik an der Praxis dieser Banken
Wie Verbraucherschützer mitteilen, sind Negativzinsen grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Bestands- und Neukunden sei ein solches Verwahrentgelt nur dann zulässig, wenn es explizit mit dem Kunden vereinbart worden sei. Hierzu reicht es nicht aus, lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Aus diesem Grund sollten Betroffene in diesem Fall die Verbraucherzentralen kontaktieren.
Viele Verbraucherschützer sehen Negativzinsen bei normalen Summen auf Spar- und Girokonten eher kritisch an. Diese Vorgehensweise sei aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich nicht erforderlich. Nach wie vor verdienen die Banken recht gut. Im schlimmsten Fall sollten Betroffene einen Wechsel des Kreditinstituts in Frage stellen.
Einige Banken verhängen keine Negativzinsen
Auch wenn in letzter Zeit die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Commerzbank über Negativzinsen nachdenken, gibt es hier auch Ausnahmen. Auf breiter Front möchten die Volks- und Raiffeisenbanken eigentlich auf diese Art Strafzinsen verzichten. So sei der Schutz des Spargedankens überaus wichtig. Wie der Vorsitzende des Verbandes, Ingmar Rega mitteilt, wird viel mehr über die Weitergabe von Negativzinsen diskutiert, als über den mangelhaften Vermögensaufbau für die Altersvorsorge.
Auch bei der Commerzbank ist man noch im Zweifel. Ein Gros der Kunden soll daher verschont bleiben. Momentan versucht die Commerzbank den Sparer von diesen Belastungen freizuhalten. Es gibt natürlich auch Privatkunden, die mehr als eine Millionen Euro auf der hohen Kante haben. In diesem Fall suche die Commerzbank mit dem Kunden ein Klärungsgespräch über andere Anlagemöglichkeiten.