Nicht genug damit, dass Bauherren viel Geld für das Bauland, die Baumaterialien und die Arbeitsleistung zahlen müssen – bereits die Baugenehmigung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Dem Statistischen Bundesamt zufolge steigen die Preise für Bauvorhaben zwischen vier und sechs Prozent pro Jahr. Erhebliche Preisunterschiede sind zum einen für das Bauland und zum anderen für die Baugenehmigung behördlicherseits festzustellen. Es ist gut nachvollziehbar, dass Verfügbarkeit und Ausweisung von Bauland (und dementsprechend die Preise) regional bedingt sehr unterschiedlich sind. Aber die Genehmigungsverfahren, die für den Häuserbau obligat sind, müssten keineswegs Angelegenheit der Länder und Kommunen sein. Sinnvoll und kostenreduzierend wäre eine bundesweit geltende Bauordnung.
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Kosten, die mit der Genehmigung des Bauvertrages einhergehen
Maßgeblich für die Gebührenrechnung, die der Bauherr von dem für ihn zuständigen Bauamt erhält, sind der Gebäudewert, der entstehende Raum in Kubikmetern sowie genehmigungspflichtige Nebengebäude und technische Anlagen. Der Festsetzung der Gebühren dient die Gebührenordnung, die für die zuständige Gemeinde und Baubehörde maßgeblich ist. Üblicherweise berechnen Behörden, die einen Bauantrag bearbeiten, grundsätzlich eine Mindestgebühr, die zwischen 100 und 200 Euro liegen kann. Sofern Mängel festgestellt werden, die mit dem Bauantrag zusammenhängen, ist eine erneute Prüfung erforderlich. Diese zusätzliche Antragsbearbeitung kann bis zu mehrere Hundert Euro extra kosten. Einer Sondergenehmigung bedarf möglicherweise ein Pool im Garten.
Die Musterbauordnung
Bereits seit dem Jahr 2002 gibt es die MBO (deutsche Musterbauordnung). Bei der MBO handelt es sich um eine Art Basis für die Landesbauordnungen. Zwar wird die Musterbauordnung von Zeit zu Zeit überarbeitet, aber zur geplanten Vereinfachung des Bauordnungsrechts hat sie noch immer nicht geführt. Vielmehr gibt es nach wie vor 16 – zum Teil recht unterschiedliche – Landesbauverordnungen. Letztlich hat jeder Bauherr nicht nur die deutschlandweit geltenden Normen zu beachten, sondern außerdem die in seinem Bundesland und in seiner Kommune/Stadt geltenden Bestimmungen.
Einsparpotentiale für Häuslebauer
Grundsätzlich bedeuten zusätzliche Normen und Behördenarbeit ein Mehr an Kosten für alle, die einen Bau in Auftrag geben möchten. Die Niederlande sind ein gutes Beispiel dafür, dass eine Bauordnung durchaus auf die wichtigsten Regelungen zu beschränken ist und zudem landesweit Anwendung findet. Zwar sind auch in unserem Nachbarland die Baukosten gestiegen, aber lediglich um etwa sechs Prozent innerhalb der letzten zehn Jahre.
Sinnvoll wäre beispielsweise die bundesweite Festlegung einer bestimmten Raumhöhe für Neubauten. Das Bundesinstitut für Bau Stadt und Raumforschung beziffert die Kostenersparnis auf 12,5 Prozent, wenn die Raumhöhe eines Hauses der größtenteils geltenden Normhöhe von 2,40 Meter entspricht. Weitere zehn Prozent an Genehmigungskosten sind einzusparen, indem Typengenehmigungsverfahren realisiert werden. Voraussetzung wäre die Benennung standardisierter Haustypen, für die es bundesweit geltende Baugenehmigungen gibt.