Banken kassieren unrechtmäßig für die Bearbeitung eines Kredites Gebühren. Zu diesem Urteil sind bereits acht Oberlandesgerichte gekommen. Demnach sei die Bearbeitung eines Kredites keine Dienstleistung für den Kunden, sondern liege im eigenen Interesse der Bank. Für diese Dienstleistung dürfe die Bank nicht extra Gebühren kassieren, so die Argumentation der Gerichte.
In den vergangenen drei Jahren wurden von Banken Ratenkredite in Höhe von mehr als 200 Milliarden Euro vergeben. Die meisten davon wurden mit einer Bearbeitungsgebühr von 2,0 bis 3,5 Prozent berechnet. Auch im Rahmen der Bearbeitung von Immobilienkrediten verlangen einige Banken Gebühren in Höhe von 0,5 bis 1 Prozent. Das bedeutet, dass für ein Immobilienkredit in Höhe von 200.000 Euro eine Gebühr für die Bearbeitung des Kredites in Höhe von 2.000 Euro völlig unnötig anfallen würde.
Laut Stiftung Warentest gehe es also um Erstattungsansprüche in Milliardenhöhe. Finanztest rät nämlich allen Kunden zu prüfen, ob sie in der Vergangenheit Gebühren für die Bearbeitung ihrer Kredite gezahlt haben. Sei dies der Fall, dann können sie formlos zurückgefordert werden. Alle, die bereits ihre Gebühren für die Kreditbearbeitung bereits im Jahr 2008 bezahlt haben, sollen noch in diesem Jahr handeln. So wird der Anspruch durch eine mögliche Verjährung nicht riskiert.
Auch bei neuen Verträgen lohnt sich eine genaue Prüfung. Branchengrößen wie Postbank, Deutsche Bank, Commerzbank, Hypovereinsbank, Santander Bank, Norisbank und Readybank kassieren weiter Bearbeitungsgebühren für ihre Kredite.
Momentan weigern sich die Banken noch, die Gebühren für die Bearbeitung der Kredite zu erstatten. Aber spätestens im kommenden Jahr kann damit Schluss sein. Denn dann entscheidet der Bundesgerichtshof entgültig, ob die Gebühr zulässig ist oder nicht.
Der ausführliche Artikel ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/kreditgebuehren veröffentlicht.