Bekanntermaßen fallen Bereitstellungszinsen an, wenn Sie einen Baukredit nicht sofort abrufen können. Bei Anschaffung einer Immobilie oder beim Neubau kann es anfangs zu Verzögerungen kommen, bis ein Darlehen an den Verkäufer oder Bauherren überwiesen werden muss. Die Bereitstellungszinsen und insbesondere der Zinssatz lassen sich mit der Bank jedoch frei verhandeln. Zu beachten ist, dass dieser Zinssatz in aller Regel deutlich teurer ist, als der ursprüngliche Kreditzins.
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Zinssatz für Bereitstellungszinsen im Auge behalten
Wenn Sie ein bewilligtes Darlehen nicht sofort abrufen, müssen Sie in diesem Fall sogenannte Bereitstellungszinsen zahlen. Die Bank wartet in diesem Fall auf Ihren Auftrag und muss das Darlehen insoweit anderweitig verwalten bzw. zurückhalten. Anzumerken ist, dass dieses Entgelt leider auch den Zinssatz des Darlehens deutlich übersteigen darf. Dies ist rechtlich auch nicht zu beanstanden. So hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem veröffentlichten Urteil Az. 17 U 545/20 entschieden.
Aus der Sicht des Gerichtes sind Bereitstellungszinsen und Darlehenszinsen nicht miteinander zu vergleichen. Es handelt sich um besondere Leistungen die unterschiedlichen Gegenleistungen einer Bank gegenüberstehen. Insoweit verstößt die entsprechende Klausel auch nicht gegen das Verbot von sittenwidrigen Rechtsgeschäften.
Verbraucherschutz klagt gegen Vertragsklausel
Im vorliegenden Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, hatte der Verbraucherschutzverband gegen diese Vertragsklausel einer Bank in Bezug auf die Bewilligung einer Baufinanzierung geklagt. In dieser Klausel wurde niedergelegt, dass der Darlehensnehmer der Bank eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % je Monat in Bezug auf den Darlehensbetrag schulde. Der Zins wird nach Ablauf der Abruffrist fällig, wenn das Darlehen nicht zur Auszahlung kommt.
Aus Sicht des Verbraucherschutzverbandes ist die Höhe des Zinssatzes viel zu hoch. Grund hierfür ist, dass die Bereitstellungsprovision den Zinssatz des eigentlichen Darlehens um ein Vielfaches übersteigen kann. Wie die Richter jedoch urteilten, kann dies nicht zu einer Beanstandung führen. Hierbei handelt es sich um eine Preisabrede über eine von der Bank erbrachten Sonderleistung. Diese kann der Kunde selbst mit der Bank verhandeln. Diese spezielle Sonderleistung liegt vor, wenn die Bank den Darlehensbetrag nach Abschluss des Darlehensvertrages für den Kunden auf Abruf bereithält.
Gericht sieht keinen Zusammenhang
Wie das Gericht mitgeteilt hat, sind die Bereitstellungsprovisionen und die Darlehenszinsen nicht miteinander vergleichbar. Die Bereitstellungsprovision ist eine Gegenleistung für die von der Bank geschuldete Bereithaltung eines Darlehensbetrages nach Ablauf der Annahmefrist. Dagegen ist der Kreditzins die vom Darlehensnehmer zu erbringende Gegenleistung für die Überlassung eines Kredites.
Wie lange müssen Bereitstellungszinsen gezahlt werden?
Baudarlehen sind zweckgebunden. Die Bereitstellungszinsen fallen so lange an, wie das Bauvorhaben finanziert wird. Gerade beim Neubau wird ein Kredit stückweise an die Unternehmer überwiesen. Daher müssen Sie entsprechende Nachweise entsprechend des Baufortschrittes eingereicht werden. Wenn es zu Bauverzögerungen kommt, kann eine zu geringe bereitstellungsfreie Zeit im Nachhinein teuer werden. Anders sieht dies jedoch beim Kauf einer Immobilie aus. Auch hier kann es unter Umständen zu einer Verzögerung kommen. Jedoch ist dies nur in Ausnahmefällen der Fall. Hier fließt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages schneller das Geld an den Verkäufer, da der Darlehensvertrag kurz vorher bewilligt wird. Es lohnt sich, wenn Sie mit der Bank eine möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren können.