Lücken gibt es in vielen Verträgen, doch auch eine in einem Kreditvertrag zu finden, ist gerade für Diesel-Besitzer derzeit ein Glücksfall. Wegen der vielen Skandale in der Vergangenheit verlieren Diesel-Fahrzeuge mehr und mehr an Wert. Wer ein noch relativ neues Auto hat, kann unter Umständen dennoch nicht mehr in die Innenstädte fahren, weil der Wagen nicht den aktuellen Normen entspricht. Für die Fahrzeughalter ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch mit Kosten verbunden. Es gibt aber vielleicht einen Ausweg, wenn der Bundesgerichtshof sein Urteil fällt.
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Der Widerrufsjoker als Rettungsanker
Viele Kreditinstitute haben Formfehler in ihren Verträgen gemacht, die nun für Diesel-Besitzer die Rettung bedeuten können. Dieser Formfehler ist in sofern günstig, da die Widerrufsfrist nicht nach 14 Tagen greift, sondern nie zu laufen beginnt. Für den Fahrzeughalter bedeutet die, er könnte die Rückgabe seines Fahrzeugs fordern. Bei diesem Formfehler geht es darum, dass die Kreditverträge nur undeutlich über die Widerrufsfrist aufklären und bei manchen fehlen sogar bestimmte Pflichtangaben.
Anwälte sind siegessicher
Tatsächlich befassen sich derzeit einige Anwälte mit diesen Fällen und es wurden sogar schon ein paar Gerichtsverfahren erfolgreich gewonnen. Für die Marktwirtschaft bedeutet das natürlich ein großes Problem, denn fast jedes Auto wird mittels Kredit finanziert. Da die betroffenen Verträge bis 2010 zurückreichen, geht es hier um große Geldsummen. Gerade die Diesel-Besitzer können sich darüber freuen.
Eine Fahrzeugrückgabe ist noch nicht gewiss
Im Moment wird noch vom BGH geprüft, ob die Fahrzeugfirmen auch die Autos zurücknehmen müssen. Sollte sich ein Verbraucher dazu entscheiden, ebenfalls Klage einzureichen, ist es jedoch ratsam, den Kreditvertrag fachmännisch prüfen zu lassen. Immerhin geht es hier um hohe Kosten und diese müsste der Kläger im Falle einer Ablehnung vor Gericht selbst tragen.