Die aktuelle Corona-Pandemie sorgt nicht nur bei der Bevölkerung für starke Einschränkungen, sondern belastet natürlich auch Bund und Länder enorm. Die Bundesländer haben nach Berechnungen des Ifo-Institutes etliche Milliarden Euro an Krediten aufgenommen. Das Ifo-Instutut ist auch als Leibniz-Instutut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. bekannt, welche als Münchner Forschungseinrichtung sich mit einer genauen Analyse der aktuellen Wirtschaftspolitik beschäftigt. Jeden Monat wird hier der Ifo-Geschäftsklima-Index ermittelt, der Auskunft darüber gibt, wie sich die jeweilige Wirtschaftslage aktuell und in Zukunft entwickeln wird.
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NRW und Bayern sind besonders hart getroffen
Nach einer Untersuchung des Ifo-Institutes hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen coronabedingt die höchsten Unterstützungs-Kredite aller Bundesländer aufgenommen. So hat das bevölkerungsreichste Bundesland Kreditermächtigungen unterzeichnet, die 33 % des Haushaltsvolumens von 2019 ausmachen. Wie das Münchner Wirtschaftsforschungs-Institut herausgefunden hat, entspricht dies in etwa einer Summe von 25 Milliarden Euro.
Das südlichste Bundesland Bayern erreicht immerhin 31 % seines Haushalts von 2019. Es kommt auf ungefähr 20 Milliarden Euro. Niedersachsen erreicht mit 27 % dagegen etwa 9 Milliarden Euro.
Es ist wichtig, die Schuldenbremse wieder einzuhalten
Wie die Ifo-Forscher mitgeteilt haben, sind die Höhe der Kreditermächtigungen und auch die bereits in Anspruch genommenen Mittel in Bezug auf die außergewöhnliche Situation der Corona-Pandemie durchaus nachvollziehbar. Jedoch muss im Rahmen der konjunkturellen Entwicklung die Schuldenbremse mit Verantwortung so schnell wie möglich wieder eingehalten werden.
Auch andere Bundesländer nehmen Corona-Kredite auf
Nach Aussagen des Ifo-Institutes hat Rheinland-Pfalz etwa 20 % seines Haushaltes als Kredit aufgenommen. Das Saarland liegt bei 16 %, Brandenburg und Bremen kommen auf 15 %. Etwas weniger hat Baden-Württemberg mit 13 % aufgenommen. Während Hessen auf 11 % kommt, sind es in Berlin etwa 11 %. Im guten Mittelfeld liegt Sachsen mit 10 % seines Haushalts.
In Schleswig-Holstein reichen 8 % des Haushaltsvolumens aus. Hamburg kommt auf 6 % und Mecklenburg-Vorpommern auf 4 %. Sehr gering ist dagegen der Anteil in Sachsen-Anhalt mit nur 2 %. Interessant ist das Bundesland Thüringen, wo der dortige Landtag bisher noch keine Kreditaufnahme beschlossen hat.
Corona-Hilfen müssen größtenteils zurückgezahlt werden
Die 16 deutschen Bundesländer haben um die 110 Milliarden Euro an Kredit aufgenommen. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abgefedert werden. Wie die Kredite wieder zurückgezahlt werden, steht aktuell noch nicht fest. Gefördert werden in den Bundesländern kleine mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, Start-ups, aber auch das Hotel- und Gaststättengewerbe. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Hamburg, werden auch Kultureinrichtungen und Sportvereine unterstützt.
Einige Bundesländer machen die Unterstützung von der Mitarbeiterzahl abhängig. In Mecklenburg-Vorpommern werden beispielsweise auch freischaffende Künstler unterstützt. Problematisch ist, dass es in jedem Bundesland andere Richtlinien hierzu gibt. So kann es durchaus vorkommen, dass ein Gewerbetreibender in einem Bundesland keine Hilfen bekommt, während sein Kollege im Nachbar-Bundesland davon profitieren kann. Viele wünschen sich daher zu Recht eine bundeseinheitliche Regelung.
Wie hilft der Bund?
Zu Beginn der Corona-Krise hat die Bundesregierung kleine und mittelständische Unternehmen mit einer Soforthilfe unterstützt. Zum Ende des Jahres können Gewerbetreibende aufgrund des Teil-Lockdowns nun auf erneute Hilfen hoffen. Diesbezüglich hat die Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe ins Leben gerufen. Diese vergibt Zuschüsse für den Zeitraum September bis Dezember 2020. Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb vollständig oder teilweise eingeschränkt ist. Interessant ist, dass die Anträge auf diese Soforthilfe lediglich von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern gestellt werden dürfen.