Wer sich bildet braucht Geld. Ob Studienmaterialen für Schule und Studium, die Ermöglichung eines Praktikums im In- oder Ausland oder andere ausbildungsbedingte Ausgaben können nicht wenige Studenten und Schüler in das finanzielle Abseits treiben. Auch die Bundesregierung hat diese Problematik erkannt und stellt als Alternative oder Ergänzung zum BAföG den Bildungskredit für Schule und Studium zur Verfügung. Der Bildungskredit ermöglicht es Schülern oder Studenten die Schule und Studium gesichert fortzusetzen.
Die Vorteile des Bildungskredites
Studenten und Schüler des zweiten Bildungsweges können den Bildungskredit beantragen. Zur Bewilligung des Antrages ist die Offenlegung der Finanzen der Eltern oder der Ehepartner nicht notwendig. Außerdem werden die erhaltenen Leistungen aus dem Bildungskredit nicht auf das BAföG angerechnet.
Der Kreditvertrag wird mit der KfW-Bank abgeschlossen. Da es sich um einen Kredit handelt, werden auch vergleichsweise günstige Zinsen fällig. Der effektive Jahreszins liegt momentan bei 2,76 %.
Letztlich kann jeder den Bildungskredit beantragen, der nicht Älter als 36 Jahre ist. Die Altersgrenze für BAföG-Antragsteller liegt derzeit bei 30 Jahren.
Mehrere Auszahlungsmöglichkeiten
Wer über einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten einen monatlichen Betrag ausgezahlt bekommen möchte, kann die Auszahlungshöhe (100, 200 oder 300 EUR) selbst bestimmen. Insgesamt können somit maximal 7200 EUR als Auszahlungsbetrag bewilligt werden.
Wenn größere Anschaffungen für Schule und Studium bevorstehen, die dem Ausbildungsfortgang dienen, kann auf Antrag auch einen Betrag von maximal 3.600 EUR erhalten.
Voraussetzungen und Rückzahlung
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Schüler sind dann berechtigt, wenn ihre Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist. Dazu gehören Schulen des zweiten Bildungsweges oder Fachschulen. Außerdem muss ihre Ausbildung bei Antragstellung noch mindestens 24 Monate dauern. Studenten hingegen müssen nachweisen, dass sie sich in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden. Dieser Nachweis kann mit der Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses, der Vorprüfungsergebnisse oder des Vordiploms erbracht werden. Postgraduale Studenten müssen lediglich ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen.
Vier Jahre nach der ersten Auszahlung des Bildungskredites muss der Kredit mit einer monatlichen Rate von 120 EUR zurückgezahlt werden. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann auf Antrag bei der KfW eine Stundung der Rückzahlung erwirken.
Ein Bildungskredit ermöglicht schnell und unkompliziert finanzielle Engpässe in Schule und Studium zu überbrücken und damit die Ausbildung fortzusetzen. Letztlich ist es jedoch ein Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Das sollte jeder, der über einen Bildungskredit nachdenkt bedenken.