Enorm viele Unternehmen und Selbständige müssen aufgrund der aktuellen Corona-Krise mit großen Umsatzeinbußen rechnen. Zur Überwindung finanzieller Engpässe werden staatliche Hilfspakete angeboten, die in vielen Fällen nur schleppend bewilligt und ausgezahlt werden. Bei Umfragen durch Markt- und Sozialforschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde deutlich, dass drei von vier befragten Unternehmen über die negativen Auswirkungen von staatlichen Beschränkungen und Umsatzeinbußen zu leiden haben. Eine mögliche Lösung stellt nach wie vor der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellte KfW-Schnellkredit 2020 dar.
Inhalt
Was fördert der Schnellkredit?
Laut KfW wird mit diesem Kredit alles gefördert, was für die eigentliche unternehmerische Tätigkeit von Bedeutung ist. Hierzu zählen beispielsweise
- Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen und Maschinen, also Investitionen sowie
- alle laufenden Kosten, wie zum Beispiel Gehälter, Mieten oder Betriebsmittel.
Dabei macht die KfW jedoch deutlich, dass mit dem Schnellkredit keine bestehenden Kredite umgeschuldet oder abgelöst werden können. Auch für bereits abgeschlossene Projekte kann ein solcher Kredit nicht für eine Anschluss- oder Nachfinanzierung verwendet werden.
Wer kann diesen KfW-Schnellkredit erhalten?
Mit diesem Förderprogramm werden Unternehmen und Selbstständige unterstützt. Dabei spielt die Anzahl der Beschäftigten keine Rolle. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer sei mindestens Januar 2019 auf dem Markt vertreten ist und einen Gewinn 2019 erzielt hat.
Einen solchen Kredit erhalten Unternehmen nicht, wenn diese vor der Corona-Krise bereits in finanziellen Schwierigkeiten waren, also vor dem 31.12.2019. Ebenso gehören hierzu Unternehmen, die während der Kreditlaufzeit Gewinne oder gar Dividende ausschütten. Ausgenommen sind auch landwirtschaftliche Erzeuger oder Unternehmen in der Fischerei.
Worauf ist bei der Kreditbeantragung zu achten?
Vorteilhaft ist, dass die KfW von der Hausbank des Unternehmens keine Risikoprüfung fordert. Ebenso übernimmt die KfW zu 100 % das Kreditausfallrisiko. Dafür haften die Kreditnehmer zu 100 % für die Rückzahlung. Im Grunde sind zur Beantragung des KfW-Schnellkredits auch nur wenige Unterlange einzureichen. Sie müssen jedoch die Zahlungen nachweisen.
Der KfW-Schnellkredit hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. In dieser Zeit müssen Unternehmer den Kredit wieder zurückzahlen. Zu Beginn wird auf Wunsch bis zu 2 Jahren eine tilgungsfreie Zeit eingeräumt. Damit lassen sich die monatlichen Belastungen nochmals senken. Während dieser Zeit werden nur die Zinsen fällig. Nach der tilgungsfreien Zeit sind die Kreditraten vierteljährlich zu entrichten.
Für Unternehmen bis 10 Beschäftigten werden maximal 300.000 Euro ausgezahlt, für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten sind es maximal 500.000 Euro und für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten können maximal 800.000 Euro ausgezahlt werden. Laut letzter Zinsfestlegung vom 12.01.2021 beläuft sich der effektive Zinssatz für diese Unternehmensfinanzierung auf 3,04 %.
Diesen KfW-Schnellkredit können die Betroffenen bis zum 30.06.2021 über die Hausbank oder bei einer Sparkasse beantragen.
Kann der KfW-Schnellkredit vorzeitig getilgt werden?
Ein weiterer Vorteil des Schnellkredits ist seine kostenlose Sondertilgung. Diese ist jederzeit und auch ohne Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Es muss dabei auch nicht die volle Restsumme zurückgezahlt werden. Auch Teilbeträge lassen sich kostenlos tilgen.
Darf die Hausbank vom Unternehmen Sicherheiten verlangen?
Da es sich beim KfW-Schnellkredit um eine besondere Art von staatlicher Förderung in Krisenzeiten handelt, darf die Hausbank keine Sicherheiten vom Unternehmen verlangen. Dies bedeutet, dass der Kredit quasi als Blanko-Kredit vergeben wird.