Die Kriegssituation zwischen der Ukraine und Russland hat mittlerweile globale Auswirkungen erreicht. Dies führt verständlicherweise auch zu Unsicherheiten bei den deutschen Unternehmen. Bereits zuvor haben die Unternehmen mit der Corona-Pandemie zu kämpfen gehabt. Nach wie vor sind Lieferengpässe an der Tagesordnung. Um den betroffenen Unternehmen etwas unter die Arme zu greifen, haben der Bundesfinanzminister sowie der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister ein Schutzschild am 8.4.2022 angekündigt. Grundlage hierfür bildet das von der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen entwickelte Temporary Crisis Framework.
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Liquidität der deutschen Unternehmen sichern
Viele Unternehmen sind von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges direkt betroffen. Ziel des vorgenannten Maßnahmepaketes ist es, die Liquidität dieser Unternehmen zu sichern. Darüber hinaus sollen Vorsorgen getroffen werden, damit sich die wirtschaftliche Lage nicht verschlechtert. Aus diesem Grund erhalten die betroffenen Unternehmen zinsgünstige und haftungsfreigestellte Kredite.
Ebenfalls kommt es bei den vom Krieg betroffenen Unternehmen zu einer Verlängerung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme, die ursprünglich wegen der Corona-Pandemie aufgelegt wurden.
Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung wurde ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Komponenten entwickelt. Dabei handelt es sich um einen Kredit im standardisierten Durchleitgeschäft über die Hausbank, wobei das Kreditvolumen bis 100 Millionen Euro betragen kann. Darüber hinaus gibt es noch einen Kredit für individuelle Konsortialfinanzierungen. Das KfW-Kreditprogramm umfasst ein Volumen von rund 7 Milliarden Euro.
Wichtig Eckpunkte für den KfW-Kredit
Die KfW stellt Investitions- und Betriebsmittelkredite für mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung zur Verfügung. Es besteht eine weitgehende Haftungsfreistellung für die Hausbank. Wichtig ist, dass die Unternehmen die Betroffenheit durch den Ukraine-Krieg nachweisen müssen. Sie erhalten einen vergünstigten Zinssatz für den Kredit und profitieren von einer tilgungsfreien Zeit bis zu 2 Jahren.
Die Auswirkungen können beispielsweise durch Umsatzrückgänge wegen weggebrochener Absatzmärkte, Produktionsausfälle auf beiden Seiten (hierzulande und in der Ukraine), fehlende Rohstoffe oder Schließungen von Produktionsstätten in der Ukraine, Russland oder Belarus hervorgerufen werden. Aber auch die gestiegenen Energiekosten werden hier berücksichtigt.
Der Bürgschaftshöchstbetrag wird angehoben
Damit die betroffenen Unternehme mit Betriebsmittel- und Investitionskrediten weiterhin unterstützt werden können, laufen die Programme der Bürgschaftsbanken noch bis zum Ende des Jahres 2022. Dabei wird der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Insgesamt soll die Bürgschaftsquote bei 80 % liegen, in Ausnahmefällen sogar 90 %.
Zuschüsse wegen gestiegener Energiekosten
Ausgehend des Ukraine-Krieges sind die Kosten für Erdgas und Strom stark gestiegen. Die betroffenen Unternehmen können daher auf einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss rechnen. Dieser Zeitraum wurde für Februar bis September 2022 festgelegt. Damit sollen nicht nur die Unternehmen entlastet werden, sondern auch vermieden werden, dass diese die gestiegenen Kosten an die Endverbraucher weiterreichen. Grundlage ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr.
Weitere Hilfen
Große Unternehmen der Realwirtschaft sollen mithilfe von Eigen- und Hybridkapitalhilfen stabilisiert werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen, welche in der Volkswirtschaft eine wichtige Rolle spielen, in der Existenz gefährdet sind.
Darüber hinaus werden Energieunternehmen unterstützt, damit diese nicht unter Liquiditätsengpässen leiden. Die meisten dieser Unternehmen kaufen und verkaufen Strom und Erdgas auf Termin. Um mehr Planungssicherheit zu erhalten, werden diesen Unternehmen Kredite als Sicherheitsleistungen gewährt. Ansprechpartner ist hier wiederum die KfW mit speziellen Programmen.