Nur die Dummen signieren, ohne zu studieren! Dieses drastische Sprichwort trifft in vielen Fällen auf manche Kreditnehmer zu. Ohne viel zu lesen und nachzufragen werden bei einem Kreditabschluss alle Blätter unterschrieben, die ihnen die Banker vorlegen. Man versteht ja eh nichts von dem Kauderwelsch der Finanzbranche. Um sich ja nicht zu blamieren, wird auf Nachfragen verzichtet.
Die Folgen können für einen Kreditnehmer drastisch ausfallen, wenn er nicht die Konditionen seines Kreditvertrages verstanden hat. So sollte sich der Kreditnehmer nicht nur darüber absolut im Klaren sein, wie lange er an diesen Vertrag gebunden ist und wie die monatlichen Zahlungen ausfallen, sondern auch wissen was passiert, wenn er den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.In den Bankerkreisen spricht man vom Verzug, wenn ein Kreditnehmer nicht zum festgelegten Zeitpunkt die vereinbarte Rate für den gewährten Kredit zahlt.
Banken sind wenig nachsichtig, wenn der geschuldete Betrag nicht rechtzeitig überwiesen wird. Wie die Folgen eines Verzuges ausfallen steht im Kreditvertrag. So wird der geschuldete Betrag mit einem zusätzlichen Zinssatz von 5 Prozent über dem marktüblichen Basiszins belastet. Der Verzug kommt also teuer zu stehen! Als Basiszinssatz wird der geltende Diskontsatz herangezogen. Die anfallenden Verzugszinsen werden von der Bank auf ein gesondertes Konto verbucht.
Sie werden nicht mit dem noch ausstehenden restlichen Kreditbetrag gegen gerechnet. Kann ein Kreditnehmer der in Verzug geraten ist nur Teilzahlungen leisten, muss die Bank zunächst die entstehenden Kosten für die Rechtsverfolgung des Verzuges auf die Tilgung und die noch ausstehenden Vertragszinsen anrechnen. Einen Ratenkredit kann eine Bank aufgrund von Zahlungsverzug des Kreditnehmers nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. So muss der Kreditnehmer nachweislich mindestens zwei Teilzahlungen die aufeinander folgten ganz oder teilweise nicht bezahlt haben.
Dabei muss er mit mindestens 10 Prozent des Kreditbetrages in Verzug sein, wenn der Kreditvertrag über drei Jahre bereits läuft. Ist der Kredit unter diesem zeitlichem Limit, muss der Kreditnehmer mit mehr als fünf Prozent der Kreditsumme in Verzug geraten sein, damit eine Kündigung ausgesprochen werden kann.