Sei es, dass durch Arbeitslosigkeit oder andere Dinge das notwendige Einkommen nicht mehr zur Verfügung steht, oder unplanmäßige Belastungen sind plötzlich und unerwartet eingetreten. Jedenfalls muss die Bausparvertrag Kündigung oder die Kündigung anderer laufender Sparverträge ins Auge gefasst werden.
Für viele eine ungewohnte Situation. Hat man doch auch schon oft gehört, dass es zu finanziellen Nachteilen kommt beim Bausparvertrag kündigen. Der Abschluss eines Bausparvertrages ist eine Geldanlage, bei der mit monatlichen Beiträgen, die überschaubar sind, zu einem bestimmten Zeitpunkt das angesparte Geld zur Verfügung steht. Die Bausparvertrag Kündigung ist immer eine unplanmäßige Maßnahme. Mit dem Bausparvertrag muss nicht zwangsläufig ein Hausbau finanziert werden. Die Arbeitnehmersparzulage ist oftmals auch ein Grund für den Abschluss eines Bausparvertrages. Nach dem Motto ‚Hier weiß man, was man hat‘ ist man unabhängig von schwankenden Hypothekenzinsen. Jedoch ist eine Sperrfrist von sieben Jahren einzuhalten.
Das bedeutet, dass die Bausparvertrag Kündigung vor Ablauf von sieben Jahren nicht empfehlenswert ist. Den Bausparvertrag kündigen vor dieser Sperrfrist kann bedeuten, dass die Arbeitnehmersparzulage zurückgezahlt werden muss. Die Nichteinhaltung dieser Sperrfrist bei einer Bausparvertrag Kündigung nennt man ‚vorzeitige Kündigung‘. Den Bausparvertrag kündigen kann man aber jederzeit, also auch in der sogenannten Ansparphase. Diese Bausparvertrag Kündigung hat den Nachteil, dass man das Geld erst nach einer mehrmonatigen Frist erhält. Diese Frist wird im Bausparvertrag unter dem Abschnitt ‚Bausparvertrag Kündigung‘ genau festgelegt.