Der Bausparvertrag ist immer noch einer der beliebtesten Anlageformen. Für eine eigene Immobilie sprechen außerdem viele gute Gründe. Einer davon ist die Wohnungsbauprämie. Sie bekommt man wenn man in einen Bausparvertrag einbezahlt. Sie ist eine Form der staatlichen Wohnungsbauförderung und wird vom Staat bezuschusst. Jeder der steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist kann die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Ausnahme gibt es für Vollwaisen, diese können die Prämie schon vor dem 16. Geburtstag beantragen. Man muss mindestens 50 Euro jährlich einzahlen. Die maximale Förderung beträgt bei Ledigen 512 Euro im Jahr, bei Verheirateten ist es der doppelte Betrag. Natürlich bestehen Einkommensgrenzen um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Die Grenze ist bei Ledigen 25.600 Euro im Jahr, bei Verheirateten wiederrum das Doppelte, sofern eine Zusammenveranlagung besteht. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder kann das Bruttoeinkommen aber deutlich über diesen Sätzen liegen. Die letztliche Größe der Einkommensgrenze ist das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Sparjahr. Der Antrag auf die Förderung muss bei der jeweiligen Bausparkasse für das vergangene Jahr beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt erst bei Zuteilung des Vertrages. Mit Prämien und staatlichen Zulagen sind Renditen bis zu 5% zu erreichen.
Eine Voraussetzung dafür ist das der Sparer sein Geld für mindestens 7 Jahre festlegt. Für alte Verträge bekommt man die Wohnungsbauprämie nach 7 Jahren, auch wenn man nicht baut oder modernisiert. Seit 1. Januar 2009 ist die Prämie zweckgebunden. Falls man sie nicht für Wohneigentum oder Modernisierung verwendet, muss sie zurückgezahlt werden. Auch hier wieder eine Ausnahme: junge Menschen die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind dürfen frei über die Prämie verfügen. Das heißt sie ist nicht an Wohneigentum gebunden und darf für andere Anschaffungen verwendet werden. Zum Beispiel für ein Auto, eine Reise, neue Matratzen unter www.betten.de oder neue Leuchten unter Lampe.de. Sie sind also von der Änderung nicht betroffen. In sozialen Härtefällen könnte man während der Sperrfrist bis Ende 2008 über das Bausparguthaben verfügen ohne die Wohnungsbauprämie zu gefährden. Diese Härtefälle gibt es auch 2009 noch, allerdings mit Einschränkungen. Wenn man das Sparguthaben nach mehr als sieben Jahren auflöst, gibt es die Wohnungsbauprämie nicht mehr für die gesamte Vertragslaufzeit, sondern nur noch für die letzten 7 Jahre vor dem Eintritt des Härtefalls. Es ist nicht möglich seinen alten Sparvertrag aufzustocken um so die freie Verfügungsmöglichkeit nach sieben Jahren für eine höhere Summe zu bekommen. Eine Erhöhung gilt somit als eigenständiger Vertrag. Alle Treueprämien und Zinszahlungen unterliegen seit Januar 2009 der Abgeltungssteuer. Eine Ausnahme ist die Riesterwohnförderung, sie wird gesondert versteuert. Die Wohnungsbauprämie ist trotz der ganzen Änderungen immer noch eine Empfehlung. Man bekommt eine Belohnung vom Staat. Wer bekommt denn nicht gerne etwas geschenkt, besonders wenn es Geld ist.