Die staatliche Förderung des Wohneigentums für Familien wird ab heute großzügiger gestaltet, dank einer erhöhten Unterstützung von Seiten der KfW-Bank. Hier erfahren Sie, welche Veränderungen in Kraft treten und wie Familien von diesen Neuerungen profitieren können. Dieses Förderprogramm wird von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten und hat das Baukindergeld abgelöst, welches Ende 2022 auslief. Das Hauptziel besteht darin, Familien und Alleinerziehende mit bescheidenem bis mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf ihres eigenen Hauses zu unterstützen. Diese Zielgruppe kann nun bei der KfW zinsgünstige Darlehen beantragen. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf neu errichtete Wohngebäude, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg einen niedrigen „CO2-Fußabdruck“ aufweisen. Im laufenden Jahr stehen vom Bund insgesamt 350 Millionen Euro für dieses Programm zur Verfügung.
Inhalt
Worum dreht sich das „Wohneigentumsförderungsprogramm für Familien“ genau?
Ab dem 16. Oktober treten erhebliche Verbesserungen in den Bedingungen für zinsverbilligte Kredite im „Wohneigentumsprogramm für Familien“ in Kraft, wie vom Bauministerium angekündigt. Dadurch wird der Zugang zum Förderprogramm für noch mehr Familien erleichtert. Die Veränderungen umfassen eine Erhöhung der Einkommensgrenzen, Anpassungen der Kredithöchstbeträge und Zinskonditionen.
Wie sehen die neuen Einkommensgrenzen aus?
Die Schwelle für das zu versteuernde Haushaltseinkommen wurde für Familien mit einem Kind um 30.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um zusätzliche 10.000 Euro. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Familie mit drei Kindern nun ein Gesamteinkommen von bis zu 110.000 Euro haben kann.
In welchem Maße steigen die Kredithöchstbeträge?
Die Kredithöchstbeträge im Rahmen des „Wohneigentumsprogramms für Familien“ erhöhen sich laut Angaben der KfW um bis zu 35.000 Euro und reichen nun von 170.000 bis 270.000 Euro. Die genaue Kreditmenge richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder und der ökologischen Nachhaltigkeit des geplanten Neubaus. Zum Beispiel kann eine Familie mit ein bis zwei Kindern, die ein „klimafreundliches Wohngebäude“ baut, bis zu 170.000 Euro erhalten. Andererseits kann eine Familie mit fünf oder mehr Kindern, die ein Gebäude mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) plant, maximal 270.000 Euro in Anspruch nehmen.
Welche sind die neuen Zinskonditionen?
Der effektive Jahreszins für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung beträgt zu Beginn der neuen Förderbedingungen am 16. Oktober nur noch 0,61 Prozent. Als das Programm im Juni startete, lag der entsprechende Zinssatz bei 1,25 Prozent. Die Zinssätze für kürzere Laufzeiten sind ebenfalls gesunken, und beispielsweise beträgt der effektive Jahreszins für einen Kredit mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung jetzt nur noch 0,01 Prozent.
Wer ist förderberechtigt?
Einzelne Personen oder Haushalte können Anträge stellen, vorausgesetzt, im Haushalt lebt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der KfW bereits geboren wurde und noch nicht 18 Jahre alt ist. Personen, die bereits im Besitz von Wohneigentum sind, sind hingegen nicht förderfähig. Ein bereits geschlossener Kaufvertrag ist jedoch akzeptabel, sofern eine aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart wurde. Die Zahlung des Kaufpreises und der Baubeginn dürfen jedoch erst nach der Antragsstellung erfolgen. Die KfW-Website bietet außerdem die Möglichkeit, einen Vorab-Check durchzuführen, um festzustellen, ob man die Förderkriterien erfüllt.
Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?
Nein, Familien, die bereits Leistungen aus dem Baukindergeld erhalten haben, sind nicht berechtigt, ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen im Rahmen des „Wohneigentumsprogramms für Familien“ zu beantragen. Ebenso ist eine Kombination mit der Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht gestattet.
Welche Ziele verfolgen die Änderungen?
Die Anpassungen sollen dazu beitragen, mehr Familien bei der Verwirklichung ihres Traums vom eigenen Haus zu unterstützen. Das bereits seit Juni bestehende „Wohneigentumsprogramm für Familien“ wurde zunächst nur verhalten angenommen, hauptsächlich aufgrund der zu strengen Einkommensvoraussetzungen, die Familien daran hinderten, Anträge zu stellen.