Viele Verbraucher nutzen die Möglichkeit, sich lang ersehnte Träume oder unvorhergesehene Notwendigkeiten mittels eines Ratenkredites zu finanzieren. Dieser wird im Moment der Antragstellung und Gewährung zu bestimmten Bedingungen abgeschlossen. Zu diesen Bedingungen zählen u.a. die entsprechenden Zinssätze, die zu diesem Zeitpunkt aktuell sind. Diese Zinsen können bei einigen Krediten festgeschrieben werden. Dies erfolgt jedoch nur für eine bestimmte Zeit und dann gelten die entsprechenden neuen Zinsen. Durch das Ende der Festzinszeit können sich die Kosten für den Kredit erhöhen und somit auch die zu begleichenden finanziellen Belastungen. In der Folge kann es vorkommen, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, den Verpflichtungen nachzukommen. Dies kann den privaten Bankrott bedeuten.
Wenn der Verbraucher den Ratenkredit berechnen lässt, dann sollte er darauf achten, dass die entsprechende Bank einen Tilgungsplan bis nach der Festzinszeit anlegt. Dieser Plan kann mit Prognosen über die Höhe der zu erwartenden Zinsen berechnet werden. Mithilfe des Tilgungsplans kann der Betreffende entscheiden, ob er sich auch nach Eintreten des neuen Zinssatzes die Ratenzahlung leisten kann oder ob er von dem Kredit lieber zurücktreten möchte.
Wenn der Verbraucher den Kredit selbst berechnen möchte, dann muss er auch die entstehenden Gebühren berücksichtigen. Dies sind Kosten für die Bearbeitung und eine eventuelle Rücktrittsversicherung, die von den Banken bekannt gegeben werden. Diese sollten in der Berechnung mit einfließen, damit eine reale Zahlungsaufstellung erfolgen kann. Die jeweiligen Gebühren werden immer nach der Höhe der Kreditsumme berechnet und können genau mit einkalkuliert werden. Wenn der Verbraucher nicht genau weiß, welche Kosten von der Bank erhoben werden, dann sollte er sich entsprechend beraten lassen, um eine exakte Tilgung planen zu können. Auf diese Weisen kann der Kreditnehmer verhindern, dass ihn erhöhte Kosten überraschen.