Viele Verbraucher sind durch die Entwicklungen der Finanzkriese verunsichert. Sie machen sich Sorgen, um ihre finanzielle Zukunft. Anleger bangen um die Sicherheit ihrer Geldanlagen. Der Bankenverband gibt Entwarnung und klärt die Bürger auf, wie Banken ihre Kunden vor finanziellen Verlusten schützen wollen.
Laut Auskunft des Bankenverbandes bietet der deutsche Einlagenschutz ein auf Europa betrachtet einmaliges Schutzniveau für Sparguthaben. Grundsätzlich gilt nach Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, dass Geldeinlagen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Kunde voll geschützt sind. Allerdings bieten fast alle kreditgebenden Institute über die gesetzlichen Vorgaben hinaus eine Sicherung der Kundeneinlagen. Sie schließen sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen an.
Eine solche stellt für private Banken der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken dar. Dieser privat organisierte Fonds schützt Guthaben einschließlich Zinsen des einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das bedeutet, dass sogar bei kleinsten Banken mit einem haftenden Eigenkapital von 5 Millionen Euro die Guthaben eines jeden Geldanlegers momentan bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen vollständig gesichert sind. Häufig ist sogar der abgesicherte Betrag erheblich höher, da die meisten Banken ein höheres Eigenkapital aufweisen können.
Der Schutz gilt für alle “Nichtbankeneinlagen” – also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen – und schließt neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen – also auch Zertifikate einer Bank.
Um zu erfahren, ob die eigenen Geldeinlagen über die Bank durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind und bis zu welcher Grenze die Guthaben gesichert sind, kann ein Mail-Formular auf den Internetseiten des Bankenverbandes unter https://bankenverband.de/was-wir-tun/einlagensicherung/ abgeschickt werden.