Oft schon war an dieser Stelle von der Schufa die Rede: Wenn es um das Thema Transparenz ging, kursierten dabei sogar oft Worte wie Blackbox oder Mysterium, die auch von führenden Schufa-Mitarbeitern wie dem Ombudsmann Winfried Hassemer in den Mund genommen wurden (Kredite.de berichtete). Noch gestern wurde in unseren Kredit-News das Scoring-Verfahren thematisiert, mit dem die Schufa die Bonität eines Verbrauchers berechnet. Die Geheimniskrämerei der Auskunftei beim Thema Bonitäts-Klassifizierung könnte jetzt jedoch durch ein aktuelles Urteil ein jähes Ende finden.
Wie das Landgericht Berlin in einem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil festlegte, muss die Schufa Holding AG einem Unternehmer die Art und Weise sowie die Details der Berechnung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit bzw. des Scoring-Verfahrens offenlegen. Damit müssen auch die einzelnen, bislang als Geschäftsgeheimnis eingestuften Berechnungselemente des Schufa Scoring-Systems veröffentlicht werden.
Anlass der juristischen Auseinandersetzung mit der Auskunftei war ein aus Sicht des Klägers (eines Wirtschaftsberaters) nicht nachvollziehbarer schlechter Scorewert bei der Schufa – obwohl es im eingesehen Datenbestand der Schufa keinen einzigen (!) Negativeintrag über ihn gab. Da ein Nachhaken bei der Schufa kein für ihn befriedigendes Ergebnis brachte, erhob der Unternehmer Auskunftsklage. Das Landgericht Berlin entschied jetzt, dass der klagende Wirtschaftsberater ein Recht darauf hat, alle Merkmale zu erfahren, aus denen sich sein Scorewert zusammensetzte.
Sollte dieses Urteil schon bald rechtskräftig werden, könnte es mit der bislang auch offen zur Schau getragenen Geheimniskrämerei der Schufa umgehend vorbei sein. Wer künftig eine Schufa-Selbstauskunft einholt, um die Chancen auf einen günstigen Kredit abzuklopfen, darf sich also zumindest schon einmal mehr Hoffnungen auf mehr Transparenz bei der Kreditvergabe machen.