Die Corona-Krise ist in aller Munde und viele Angestellte arbeiten mittlerweile in Kurzarbeit oder sind wegen der Kinderbetreuung im unbezahlten Urlaub. Das Hauptproblem ist jedoch, dass fast jeder Verbraucher auch mindestens einen Kredit am Laufen hat.
Es ist ohnehin schon schwer, mit weniger Geld um die Runden zu kommen, doch woher soll man auch noch das Geld für die Kreditraten nehmen? Der Bundestag hat hier eine gute Entscheidung getroffen.
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Kreditnehmer können den Kredit einfrieren lassen
Das neue Gesetz besagt, dass Verbraucherdarlehen bei Begründung für 3 Monate gestoppt werden können. Dies gilt jedoch nur für Privatpersonen. Unternehmen sind hier nicht berücksichtigt, wobei schon überlegt wird, ob zumindest die kleinen Unternehmen auch davon profitieren sollten. Für den Kreditnehmer ist es wichtig, mit dem Kreditgeber Kontakt aufzunehmen und ihm vorzulegen, wie seine finanziellen Verhältnisse sind. Es reicht ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass der Kreditnehmer in Kurzarbeit ist, oder einfach Kontoauszüge, die belegen, dass derzeit kein Gehalt bezahlt wird. Diese neue Regelung betrifft jedoch nur Kredite, die noch vor dem 15. März 2020 aufgenommen wurden. Der Kreditnehmer bekommt dann eine Zahlpause vom 1. April bis 30. Juni.
Keine Extrakosten
Damit die finanzielle Belastung nach der Kreditpause nicht höher ist, wird der Kredit einfach um drei Monate verlängert. So müssen die Kreditnehmer keine höheren Raten bezahlen. Für die Banken selbst entstehen natürlich schon Extrakosten, denn ihnen entgehen während der Zahlpausen Zinserträge. Diese bekommen sie weder erstattet, noch können sie diese geltend machen.
Kreditaufnahmen gut planen
Wer im Moment einen Kredit braucht, kann bei Check24 einen Kreditvergleich machen. Jedoch sollte gut überlegt werden, ob es nicht auch ohne Kredit geht. Gerade wer sich nicht sicher ist, ob er seinen Job behalten kann, geht derzeit ein großes Risiko mit der Aufnahme eines Kredits ein.