Die Finanzkrise der vergangenen Jahre brachte es an den Tag: Wenn Kunden sich von ihrer Bank benachteiligt sahen (egal ob in Geldanlage- oder Kredit-Angelegenheiten), war der Ruf nach dem Ombudsmann als Schlichter schnell da. Auch 2010 hatte der Ombudsmann der privaten Banken wieder einiges zu tun. Mit annähernd 6.500 Beschwerden wurde das hohe Niveau des Krisenjahres 2009 noch einmal bestätigt.
Wie der jüngst veröffentlichte Ombudsmannbericht des Bankenverbandes ergab, stand auch die Arbeit im Jahr 2010 immer noch unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise. Jede zweite Beschwerde, die dem Schlichter vorlag, bezog sich auf Wertpapiergeschäfte. Dahinter rangierten Beschwerden zum Zahlungsverkehr mit 22,5 Prozent und zum Kredit-Geschäft mit 16 Prozent. Positives Resultat für den Verbraucher: Rund 60 Prozent der bereits abgeschlossenen Beschwerden wurden zugunsten der Kunden entschieden oder im Vorfeld einvernehmlich beigelegt. Nach Abschluss des Berichtsjahres wird erfahrungsgemäß jede zweite Beschwerde zugunsten der Kunden ausgehen.
Hintergrund: Die Schlichtungs-Institution Ombudsmann wurde bereits 1992 ins Leben gerufen, um eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung wieder herzustellen. Für Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, sind die Ombudsleute deshalb „ … ein wesentlicher Baustein unserer verbraucherpolitischen Ausrichtung. Flankiert wird dies durch verstärkte Einbindung der Kunden und stärkere Aufklärung wie etwa durch verbesserte Produktinformationen.”
Hinweis: Ganz gleich, ob Probleme mit dem laufenden Aktienfonds oder mit einem Kredit bestehen, um den kostenlosen Dienst des Ombudsmanns in Anspruch nehmen zu können, muss ein Bankkunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und durch kopierte Unterlagen belegen. Die zuständige Schlichtungsstelle ist die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. Rechtsauskünfte oder Handlungsempfehlungen kann die Kundenbeschwerdestelle allerdings nicht erteilen.