Möchten Sie Wohneigentum erwerben oder bauen, dann können Sie zusätzliches Geld aus verschiedenen Fördertöpfen erhalten. Sowohl der Bund als auch die Länder und Kommunen bieten hierzu attraktive Finanzhilfen an. Es ist immer von Vorteil, sich vorab zu informieren, um einige tausend Euro vom Staat geschenkt zu bekommen. Insbesondere Familien mit Kindern werden hier besonders unterstützt. Jedoch müssen Sie in diesem Fall schnell reagieren. Das beliebte Baukindergeld, mit dem der Staat Familien mit bis zu 12.000 Euro pro Kind fördert, endet am 31.12.2020.
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Das Baukindergeld noch schnell beantragen
Eltern mit Kinder können die Förderung durch das Baukindergeld noch bis zum Ende des Jahres stellen. Grundvoraussetzung ist, dass Sie in diesem Fall einen unterzeichneten Kaufvertrag für eine Immobilie vorlegen oder eine Baugenehmigung einreichen. Für jeden Haushalt gibt es jedoch eine Obergrenze in Bezug auf das zu versteuernde Einkommen. Ein Haushalt mit kindergeldberechtigtem Kind darf daher nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr verdienen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Freigrenze um weitere 15.000 Euro. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass Sie die neue Immobilie nicht von den direkten Verwandten, wie zum Beispiel von den Eltern oder Großeltern erwerben.
Falls Sie sich in dieser Zeit für eine Immobilie entschieden haben, wird es zeitlich sehr knapp, die Beantragung noch einzuhalten. Die Planungsphase für ein Bauprojekt gestaltet sich dabei noch schwieriger als der Kauf einer Bestandsimmobilie.
Verlängerung des Baukindergeldes wegen der Corona-Krise geplant
Unter Vorbehalt der Verabschiedung des neuen Bundeshaushaltes für das Jahr 2021 können sich Eltern mit Kindern über eine Verlängerung des Baukindergeldes freuen. Interessant ist, dass aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie ein neuer Stichtag für die Abgabe der Beantragung gilt. So wurde dieser auf den 31. März 2021 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Sie folglich den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung vorlegen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie das Baukindergeld bis sechs Monate nach dem Einzug beantragen können. Dabei gilt als letztmöglicher Termin der 31.12.2023.
Weitere Fördermittel durch die KfW-Bank
Unabhängig vom attraktiven Baukindergeld gibt es aber auch noch von der KfW-Bank interessante Zuschüsse. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, unterstützt all diejenigen, die Wohnraum kaufen, bauen und darin selbst wohnen. Dies gilt übrigens auch für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Selbst das vorgenannte Baukindergeld gehört zu den KfW-Förderprodukten.
Ebenso unterstützt die KfW in erster Linie energieeffiziente Bauformen. Wenn Sie eine Immobilie bauen oder erneuern und zum Beispiel Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen, können Sie von enormen Fördermitteln profitieren. Hierzu gehören Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen. Selbst die Beratung von Energieexperten werden von der KfW bezuschusst. Wenn Sie die verschiedenen Förderprodukte der KfW geschickt zusammenstellen, müssen Sie in aller Regel nicht einen so hohen Kredit für die Baufinanzierung aufnehmen.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Fördermittel nicht direkt von der KfW-Bank erhalten, sondern über die Kreditinstitute, bei denen Sie auch Ihre Baufinanzierung tätigen. Die KfW-Produkte mit günstigen Zinsen erhalten Sie daher über entsprechende Partnerbanken. Diese Förderungen gelten sowohl für Neubauten, aber auch für Renovierungen von Bestandsimmobilien. Selbst das altersgerechte Umbauen oder ein moderner Einbruchschutz werden von der KfW unterstützt.
Weitere Fördermittel vom Bundesland oder der Kommune
Erkundigen Sie sich auch beim Land oder bei Ihrer Ortsbehörde, ob es in Ihrem Bereich zusätzliche Fördermaßnahmen gibt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, informieren Sie sich vor Baubeginn oder Kauf. In diesem Fall gehen Ihnen keine wichtigen Beantragungszeiten verloren. Einige Kommunen, aber auch Bistümer und Landeskirchen besitzen zahlreiche Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht günstig vergeben werden. Wer sich hierfür entscheidet, kann ebenfalls viel Geld sparen.
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern besondere Wohnraumförderungsgesetze. Diese unterstützen zum Beispiel Familien mit geringem Einkommen. Hier werden nicht nur Familien unterstützt, sondern auch Alleinerziehende. Alleinverdiener dürfen ein Gesamteinkommen im Jahr von 12.000 Euro nicht überschreiten. Ein Zweipersonenhaushalt darf 18.000 Euro im Jahr verdienen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Freigrenze um 4.100 Euro. Je Kinde wird dieser Freibetrag nochmals um 500 Euro erhöht.
Unabhängig vom vorgenannten Baukindergeld gibt es folglich weitere Fördermöglichkeiten, mit denen Sie etwas günstiger an Ihre Wunschimmobilie kommen können.