Seit 2018 geht es im Warschauer Bezirksgericht hoch her. Der Grund ist der Rechtsstreit den Verbraucher mit den Baken führen. Damals wurde ein Kredit bei der österreichischen Raiffeisenbank aufgenommen. Jedoch nicht in Schweizer Franken, sondern in polnischen Zloty. Was damals noch als sinnvolle Idee galt, stellte sich bald als teures Vergnügen heraus.
Der Grund war schlichtweg, dass die Finanzkrise den Zloty im Gegensatz zum Schweizer Franken an Wert verlieren lies. Schon wurde das Darlehen für die Verbraucher plötzlich teurer als erwartet. Zählt man alle betroffenen Banken zusammen, stehen etwa 14 Milliarden Euro im Raum, die von den Verbrauchern eingeklagt werden könnten.
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Der Kredit, der viele lockte
Die damals niedrigen Zinsen in der Schweiz waren der Grund, weshalb viele Verbraucher sich für diesen Kredit entschieden. Zwar wird der Kredit in Zloty ausbezahlt, doch in Schweizer Franken getilgt. Mit einer Finanzkrise war nicht zu rechnen. Jetzt geht es aber darum, ob die Fremdwährungsklausel in den Kreditverträgen rechtsgültig ist, oder ob sie sich durch Klauseln aus dem polnischen Recht ersetzen lässt.
EuGH stellt klares Urteil
Nach langer Streitigkeiten stellte der Europäische Gerichtshof nun klar, dass diese bestimmten Fremdwährungsklauseln nichtig sind. Das bedeutet, auch wenn der Kreditvertrag in Polen gestellt wurde und in einer Fremdwährung ausbezahlt wird, so dürfen Klauseln über Differenzen im Wechselkurs nicht einfach so durch Klauseln des polnischen Rechts ersetzt werden.
Wie wird es weitergehen?
Jedoch lässt sich im Moment noch nicht sagen, wie es nun weitergeht. Das Warschauer Gericht wird ein Urteil fällen müssen, wie mit den abgeschlossenen Verträgen und den leidtragenden Verbrauchern zu verfahren ist. Auch ist zu klären, ob die Verbraucher tatsächlich mehr bezahlen müssen, als laut Vertrag geregelt war.