Die Überflutungen der letzten Tage haben gezeigt, wie schnell Menschen alles verlieren können. Aktuell sind noch die Aufräumarbeiten in Gange. Noch ist nicht abzusehen, wann und wie sich die Lage verbessern wird. Die Flutopfer müssen damit rechnen, nicht alle Ausfälle von ihrer Versicherung erstattet zu bekommen. Problematisch ist, dass viele von ihnen noch nicht einmal über eine Elementarversicherung verfügen, sodass Schäden durch Überflutungen nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Zum Teil sind viele Wohnhäuser nicht mehr bewohnbar und müssen abgerissen werden. Viele Sparkassen haben sich daher entschlossen, den Flutopfern unbürokratisch Hilfe anzubieten.
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Zinslose Kredite als Sofortprogramm
Nach den katastrophalen Starkregen-Schäden in den vergangenen Tagen hat sich die für diese Region zuständige Sparkasse KölnBonn bereiterklärt, eine Soforthilfe zu gewähren. Auf diese Weise steht die Sparkasse den Betroffenen finanziell zur Seite. Geschädigte des Unwetters haben die Möglichkeit, ein zinsfreies Darlehen zwischen 2.500 und 80.000 Euro abzurufen. Dabei kann die Soforthilfe unbürokratisch und schnell in Anspruch genommen werden.
Nachdem die Versicherung den Schaden festgestellt und den Schadensausgleich ggf. gezahlt hat, können die Betroffenen das Darlehen kurzfristig im Rahmen einer kostenlosen Sondertilgung zurückzahlen. Sollte die Versicherung nur einen geringen Teil übernehmen, kann der betreffende Betrag zurückgezahlt und somit das Darlehen gemindert werden.
Vorstandsvorsitzender Ulrich Voigt sieht hier einen dringenden Handlungsbedarf angesichts der Lage. Er teilt hierzu mit, dass wir alle sehr davon berührt sind und wollen als Sparkasse helfen, wo dies nur möglihc ist.
Auch das Land NRW bietet eine Soforthilfe an
Nach Mitteilung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird auch von dort unbürokratisch eine schnelle Soforthilfe angeboten. Zu den Hilfeempfängern gehören die betroffenen Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen, Angehöriger freier Berufe, Landwirte und sogar die Kommunen. Dabei werden Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro bereitgestellt. Dies wurde am 22.07.2021 in einer Sondersitzung des Landeskabinetts beschlossen. Zusätzlich hat die Landesregierung von NRW Steuererleichterungen für Hochwasser-Betroffene beschlossen.
Es gibt unterschiedliche Staffelungen in der Hilfeauszahlung
Bürgerinnen und Bürger, welche von existenzieller Not betroffen sind, erhalten einen Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt. Für jede weitere Person, die im selben Haushalt lebt, werden je 500 Euro gezahlt. Pro Haushalt werden maximal 3.500 Euro gewährt. Mit dieser ersten finanziellen Überbrückung soll die vorübergehende, akute Notlage gemildert werden und den Betroffenen bei der Suche nach einer Unterkunft sowie bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen geholfen werden. Die Auszahlung erfolgt über die ortsansässigen Städte und Gemeinden.
Unternehmen können je Betriebsstätte bis zu 5.000 Euro erhalten. Diese Mittel sollen für die Grundreinigung und den provisorischen Wiederaufbau genutzt werden. Die Hilfen für die betroffenen Landwirte lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Ebenso erhalten auch die Kommunen eine erste Soforthilfe, damit schnellstmöglich der Dienstbetrieb wiederaufgenommen werden kann. Da es sich vielfach um recht kleine Gemeinden handelt, erfolgt die Koordination über die übergeordneten Kreise und kreisfreien Städte.
Wie die Politik mitgeteilt hat, sind hierfür recht einfache Anträge erforderlich. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen hat es Unwetter gegeben. Auch in Rheinland-Pfalz und in Bayern wurden von den Landesregierungen Soforthilfen beschlossen. Dort können betroffene Haushalte bis 5.000 Euro erhalten, die notfalls sogar bar ausgezahlt werden.