Empfänger von ALG II Leistungen können aufatmen: Die bisherige Praxis vieler Jobcenter, einen Kredit als Einkommen anzurechnen, wurde jetzt vom Bundessozialgericht gekippt. Wer also einen Hartz IV Kredit erhalten hat, kann weiterhin auf die volle staatliche Unterstützung pochen – auch wenn er das Darlehen erst nach Ende des Bewilligungszeitraums zurückzahlen muss.
Grundlage für die juristische Neubewertung, die mittlerweile auch von den meisten ARGE-Jobcentern in die Praxis umgesetzt wurde, ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Sommer (17.06.2010, B 14 AS 46/09 R), dass Kredite kein anrechenbares Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind. Als Einkommen im Sinne des Sozialrechts sind deshalb nur solche Geldeingänge zu bewerten, die der Bedürftige nicht zurückzahlen muss. Das Wesentliche bei einem Kredit besteht jedoch darin, dass er rechtlich und faktisch zurückgezahlt werden muss.
Hartz IV-Empfänger, die bereits einen Kredit bekommen haben (in der Regel handelt es sich dabei um Kleinkredite für wichtige Anschaffungen wie eine neue Waschmaschine) oder sich in Zukunft von Verwandten oder Freunden Geld leihen wollen (die meisten Banken oder Finanzdienstleister vergeben ohnehin keine Hartz IV Kredite), sollten jedoch darauf achten, dass solche Darlehensverträge schriftlich geschlossen werden.
Der Kredite.de-Tipp für Hartz IV-Kredite:
Vor allem die Modalitäten der Rückzahlung gehören genau verabredet und schriftlich niedergelegt. Ebenso der Verwendungszweck des Darlehens – also die bereits erwähnte Waschmaschine oder andere defekte Haushaltsgeräte. Bei der Überweisung der Kreditsumme sollte als Verwendungszweck die Bezeichnung Darlehen verwendet werden. Damit die staatlichen Behörden einen Kredit auch als solchen anerkennen, ist es nicht zuletzt von besonderer Bedeutung, dass im Rahmen des Kreditvertrages eine Verzinsung vereinbart wird. Denn auch dieser Faktor ist für einen Kredit – egal ob Hartz IV oder nicht – wesentlich.
Bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen spielen eigenes Einkommen und vorhandes Vermögen eine Rolle. Eine zeitlang werteten die Jobcenter Kredite an Arbeitslose als “Einkommen” – mit der Folge, dass Leistungen gekürzt wurden. Mit dieser Praxis ist nun jedoch Schluss, entschied das Bundessozialgericht. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen also keine Kürzungen der staatlichen Zahlungen mehr befürchten, wenn sie ein Darlehen erhalten.