Auch 2012 gilt es im Bereich von Geld, Steuern und Finanzen wieder viel zu beachten. Höchste Zeit also auf die wichtigste Entwicklungen und Neuregelungen einzugehen.
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Steuern
Ab 2012 kommt es zu Neuregelungen, die für den Bürger bares Geld wert sein können. So steigt der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1000 Euro. Diesen Arbeitnehmerpauschbetrag können Arbeitnehmer als Werbungskosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Auch beim Betreuungsgeld für Kinder bis zum 14-Lebensjahr und beim Ausbildungsfreibetrag gibt es Erleichterungen. Eltern können nun bis zu einer Höhe von maximal 4000 Euro die Betreuungskosten für ihre Kinder bis zu derem 14-Lebensjahr als Sonderausgaben geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob diese Betreuungskosten beruflich oder privat bedingt sind. Der Ausbildungsfreibetrag für Kinder, die außerhalb des Elternhauses untergebracht sind und dabei ihre erste Ausbildung absolvieren, wird nun unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes gewährt. Bisher galt hier eine Einkommensgrenze von 8004 Euro, bei deren Überschreitung die Eltern den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro einbüßten.
Immobilien
Bisher war immer etwas strittig, unter welchen Umständen Bürger, die ihre Immobilien an nahe Verwandte zu stark vergünstigten Mietkonditionen vermieteten, Kosten für den Unterhalt der Immobilie steuerlich absetzendürften.
Der Hintergedanke dabei war, dass Bürger die ihre Immobilien für vergleichsweise wenig Geld an ihre Angehörige vermieteten, eventuell gar keine Gewinnerzielungsabsicht hätten. Wo aber keine Gewinnerzielungsabsicht, da auch keine steuerliche Absetzbarkeit. Gemäß der gesetzlichen Neuregelung entfällt nun die komplizierte und bürokratische 30 jährige Gewinnprognosenrechnung, mit der die Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen war.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Bürger ihre Immobilien zu einem Mietsatz von mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete an ihre Angehörigen vermieten. Vermieter tun deshalb im Sinne ihrer Finanzen gut daran, diese Schwelle nicht zu unterschreiten.
Versicherungen
Auch im Bereich der Versicherungswirtschaft hat sich wieder einiges getan. So kann die Riesterrente für Neuabschlüsse aus dem Jahr 2012 zukünftig erst ab dem 62 Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Der jährliche Garantiezinssatz für neu abgeschlossene Lebensversicherung sinkt von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent, da der Gesetzgeber befürchtet, dass angesichts des gegenwärtig am Markt zu erwirtschaften niedrigen Zinsen ansonsten die Finanzen der Versicherungswirtschaft überfordert werden könnten. Eine weitere Änderung betrifft die sogenannte Halbeinkünfteregelung bei Lebensversicherungen. Bisher war es so, dass Erträge aus Lebensversicherungen, die mindestens 12 Jahre liefen und die erst ab dem 60.Lebensjahr des Versicherten zugeteilt wurden, nur zu 50 Prozent steuerlich veranschlagt wurden.
Beispiel: Betrug der Gewinn aus einer Lebensversicherung, die 12 gelaufen war und deren Versicherter schon 60 Jahre alt war, 200.000 Euro, so fielen nur auf 100.000 Euro der persönliche Steuersatz des Versicherten an.
Dieses Halbeinkünfteprinzip bleibt bestehen. Allerdings steigt die Altersgrenze auf jetzt 62 Jahren.
Fazit zu den Finanzen 2012
Das Jahr 2012 bringt für viele von uns wichtige Neuerungen im Bereich Geld, Steuern und Finanzen.
Sie sollten sich rechtzeitig darauf einstellen. Nur so können Sie dann Geld sparen und Ihre Vorteile nutzen.