Es gibt immer wieder finanzielle Hochzeiten, in denen die vorzeitige Ablösung eines Kredits möglich erscheint. Doch, geht das eigentlich so einfach? Kommen da vielleicht noch versteckte Zusatzkosten oder ähnliches auf den Kreditgeber zu? Immerhin kann sich eine vorzeitige Ablösung von Baukrediten momentan lohnen. Die Zeiten der Niedrigzinsen scheinen bis zum Ende des Jahres vorbei zu sein. Zumindest, wenn man der Aussage Glauben schenken will, dass Anleihekäufe bis dahin seitens der EZB ein Ende finden. Dies könnte dann wiederum zu einer erheblichen Steigerung der Kreditzinsen führen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät aus diesem Grund, eine Lösung gegen den Anstieg für Bauzinsen zu finden. Und, wie soll das nun genau funktionieren?
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Bausparverträge nutzen – am besten frühzeitig
Bausparverträge zu speziellen Konditionen können eine Hilfe bei der vorzeitigen Ablösung einer bestehenden Immobilienfinanzierung sein. Allerdings geht dies meist erst nach einer bestimmten Vertragslaufzeit. So sind viele Bausparverträge über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren gebunden. In dieser Zeitspanne ist es nicht möglich, eine vorzeitige Auszahlung zu erwirken.
Forwarddarlehen – kann das nützen?
Ein Forwarddarlehen, wenn auch mit einigen Kosten verbunden, stellt ebenfalls eine gute Lösung für die Sicherung von niedrigen Zinssätzen dar. Möglich ist dies bereits etwa fünf Jahre, bevor der Baukredit ausläuft. So kann man sich bereits jetzt die momentan günstigen Zinssätze sichern. Wer weiß, wie hoch die Zinssätze in den nächsten Jahren noch steigen können.
Sondertilgungsrecht nicht vergessen!
Bei Baukrediten gibt es eine spezielle Regelung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden ist. So ist es Kreditnehmern grundsätzlich erlaubt, nach einer 10-jährigen Laufzeit Immobilienkredite zu kündigen. Dabei ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem man die letzte Rate bezahlt hat.
Die Kündigungsfrist beim Sondertilgungsrecht beträgt sechs Monate, bis der Kredit schließlich ausläuft. Aber, man sollte darauf achten, möglichst frühzeitig zu kündigen. Auch ein halbes Jahr kann eine lange Zeit sein. Sollte man nicht in der Lage sein, den Kredit abzulösen, dann am besten schon direkt nach der Kündigung um eine Anschlussfinanzierung kümmern. So kann der Übergang reibungslos erfolgen.
Vorzeitige Ablösung – und nun?
Prinzipiell ist es immer möglich, einen Baukredit vorzeitig abzulösen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine vorzeitige Rückzahlung auch im Baukredit-Vertrag vorgesehen ist. Doch, ist die vorzeitige Ablösung auch mit Kosten verbunden? Da kann ein Blick in die Vertragsklauseln der Baufinanzierung weiterhelfen.
So ist es laut einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts nicht rechtens, dass für eine vorzeitige Rückzahlung eine Verwaltungsgebühr oder ähnliches anfällt. Viele Banken haben diese Zusatzkosten noch in den Vertragsklauseln verankert. Laut Rechtsurteil sind die Banken aber nun verpflichtet, eine Darlehensrückzahlung zum Vorteil des Kunden abzuwickeln. Eventuell entstandene Verwaltungsgebühren sind, laut Frankfurter Landgericht, bereits in den Zinsen enthalten.
Erhöhung der Tilgung – auch eine Möglichkeit
Man weiß, dass es für die nächste Zeit finanziell gesehen sehr gut aussieht? Dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um etwas an den Raten für die Immobilienfinanzierung zu ändern. Erhöht man die Rate, so kann man logischerweise auch die Laufzeit des Baukredits verkürzen. Von einer Ratenverkleinerung, sofern nicht zwingend notwendig, ist dringend abzuraten. Ansonsten braucht man eine immens lange Zeit, um die Restsumme der Baufinanzierung abzubezahlen und endlich ein schuldenfreies Haus zu haben.