Sind die Kinder nach dem Jahr 2007 zur Welt gekommen, dann gibt es einen Betrag in Höhe von 300 Euro als Kinderzulage pro Jahr. Wurden die Kinder vor dem Jahr 2007 geboren, dann gibt es immerhin noch einen Betrag in Höhe von 185 Euro. Bei einem Antrag muss lediglich angegeben werden, wer die Kinderzulage erhalten soll. Meist kommt die Zulage der Mutter von dem Kind zugute. Ein erneuter Antrag muss gestellt werden, wenn das Geld auf das Konto von dem Vater überwiesen werden soll.
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Die Höhe der Kindergeldzulage
Die Anleger können mit den Kindern gleich doppelt profitieren. Für ein Kind gibt es vom Staat bis zu 300 Euro neben der jährlichen Grundzulage dazu. Für die Riester Sparer bedeutet dies in 25 Jahren eine staatliche Zulage in Höhe von 7.500 Euro. Die ist dann ohne die weiteren staatlichen Zulagen und nur für ein Kind. In dem Jahr 2002 lag die Kinderzulage noch pro Kind bei 46 Euro. In der heutigen Zeit macht dies bereits eine Höhe von eben 185 oder sogar 300 Euro jährlich aus. Keiner sollte den Anteil von der Kinderzulage unterschätzen, denn er kann einen erheblichen Anteil der Einzahlung (in Abhängigkeit von der Höhe des Eigenbetrages) ausmachen.
Erhält jeder die Kinderzulage?
Viele stellen sich natürlich die Frage, wer eigentlich die Kinderzulage erhält. An dieser Stelle ist die gesetzliche Regelung eindeutig.
Jeder, der ein kindergeldberechtigtes Kind erzieht, erhält die Kinderzulage. Bei getrennten Paaren oder bei Geschiedenen bedeutet dies, dass nur der die Kinderzulage bekommt, der auch Kindergeld bekommt. Ob es sich um ein adoptiertes oder um ein leibliches Kind handelt, ist dabei unerheblich. Solange ein Versicherter Kindergeld erhält, wird die Zulage gewährt.
Die volle Höhe der Förderung erhält meist die Mutter von dem Kind. Der Betrag wird dann auf das Riester-Konto überwiesen. Stellen beide einen gemeinsamen Antrag, dann erhält der Vater die Zulage. Diese Beantragung ist allerdings jeweils nur auf ein Jahr befristet. Ein Widerruf innerhalb eines Jahres ist nicht mehr vorgesehen, wenn ein Antrag einmal gestellt wurde.
Die volle Zulage
Bei der Kinderzulage gilt das gleiche wie bei der Grundzulage. Wer die volle Zulage erhalten möchte, der muss den kompletten Mindesteigenbetrag leisten. Die Zulage wird anteilig gekürzt, wenn weniger in den Riester Vertrag einbezahlt wird. Wichtig ist auch, dass die Zulage formal beantragt werden muss.