Ein Konkurs oder eine Privatinsolvenz sollte immer der allerletzte Schritt sein, wenn es nicht gelungen ist, Schulden abzubauen. Bevor man diesen Weg geht, muss man im eigenen Interesse alles versucht haben, um seine finanzielle Situation in Ordnung zu bringen. Waren alle Bemühungen erfolglos, so bleibt als letzter Ausweg nur noch das Konkursverfahren. Das bedeutet für viele Selbstständige nicht nur, dass ihr Unternehmen pleite ist, sondern oft sind sie selbst mit ihrem Privatvermögen haftbar, so dass im Anschluss an den Konkurs auch einen Privatinsolvenz folgt.
Sieht man keinen Ausweg mehr, muss man nicht warten, bis ein Gläubiger den Konkursantrag stellt, sondern man kann dies selbst erledigen. In Österreich geht das sogar online über das Internet. Ist der Antrag gestellt, prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für ein Konkursverfahren vorliegen. Das ist allerdings kein schnelles Verfahren, sondern kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken, da alle Details der Abwicklung gegebenenfalls in mehreren Sitzungen erörtert und beschlossen werden.
Zweck des ganzen Verfahrens ist es, möglichst jedem Gläubiger so viel wie möglich von seinen Forderungen zukommen zu lassen. Der Schuldner soll die Möglichkeit für einen Neuanfang bekommen, indem alle Schulden reguliert werden, soweit das möglich ist.
Es gibt, um dieses Ziel zu erreichen, mehrere gesetzlich vorgesehene Lösungsmöglichkeiten.
Zwangsausgleich
Zwangsausgleich bedeutet, dass man den Gläubigern zusagt, einen gewissen Teil ihrer Forderung innerhalb einer gesetzten Frist zu zahlen. Die untere Grenze sind dabei zwanzig Prozent innerhalb von zwei Jahren oder dreißig innerhalb von fünf. Dieser Ausgleich ist nur dann möglich, wenn die Mehrzahl der Gläubiger dem zustimmt.
Zahlungsplan
Dabei sagt man den Gläubigern zu, in einem Zeitraum von sieben Jahren einen bestimmten Anteil der Schulden zurück zu zahlen. Dabei kann diese Quote auch geringer sein als die zwanzig Prozent, die im Rahmen des Zwangsausgleiches erforderlich wäre.
Abschöpfungsverfahren
Dieses kommt eventuell zum Tragen, wenn die Gläubiger dem Zahlungsplan nicht zugestimmt haben. Dabei wird der Schuldner verpflichtet, die nächsten sieben Jahren einer ihm entsprechenden Arbeit nachzugehen und dabei das gesamte pfändbare Einkommen und alle sonstigen pfändbaren Sachen, die er in dieser Zeit erwirbt, einem neutralen Dritten zu übereignen. Kommen nach Ablauf dieser Frist wenigstens zehn Prozent der Schulden zusammen und ist damit das Konkursverfahren bezahlt, werden alle übrigen Schulden erlassen.
Neuanfang
Das hört sich erst einmal gut an, dass man seine Schulden in einer überschaubaren Anzahl von Jahren wieder loswerden kann. Ein Neustart ist nach dieser Durststrecke immerhin möglich. Aber man wird, das sollte man sich vor Augen führen, niemals wieder ein normales Leben führen können. Durch den Eintrag des Konkurses in den entsprechenden Auskunfteien wird man niemals wieder bei einer Bank ein Konto bekommen, noch nicht einmal einen Handy – Vertrag, von einem Kredit ganz zu Schweigen.