Haben auch Sie schon mal unaufgefordert Bankauszüge per Post erhalten und das wurde Ihnen dann von der Bank in Rechnung gestellt?
Diese Praxis einiger Banken ist nun nicht mehr zulässig.
Wie am Landgericht Frankfurt entschieden wurde, sind Gebührenberechnungen für die unaufgeforderte Zusendung von Kontoauszügen nicht zulässig.
Das gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Kontoauszug nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. 30 Tage) abgeholt hat.
Selbst wenn im Kleingedruckten eines Konto-Vertrags eine derartige Regelung mitsamt Gebühr hinterlegt wurde, kann nicht das Einverständnis des Kunden zum gebührenpflichtigen Versand der Kontoauszüge vorausgesetzt werden.
Sollten Sie also in Zukunft noch Kontoauszüge zugeschickt bekommen, die dann als Gebührenposten auf Ihrem Kontoauszug erscheinen, dann sollten Sie mal mit Ihrer Bank sprechen.
Überhaupt ist es im Zeitalter von Internet und Online-Banking doch oft gar nicht mehr nötig, den postalischen Weg zu gehen.
Führen Sie also wenn nötig entsprechende Anpassungen in den Einstellungen zu Ihrem Konto durch.
Alternativ können Sie aber natürlich auch einfach einmal im Monat den Kontoauszug in der Filiale abholen.
Wenn die Bank Ihnen dann immer noch eine Zwangsgebühr für Ihren Kontoauszug berechnen will, dann hat das nichts mehr mit Kundenorientierung zu tun.