Der bargeldlose Zahlungsverkehr bringt es mit sich, dass man über alle möglichen Kommunikationskanäle Kontodaten übermitteln muss. Diese Praxis wirft Fragen auf, die vor allen Dingen das Thema Sicherheit betreffen.So stellt ist sich mancher nicht sicher, was eigentlich erlaubt ist. Grundsätzlich verstößt man durch Übermittlung seiner Bankverbindung gegen keinerlei Gesetze. Auch wird man keinen Vertragsverstoß gegenüber seiner Bank begehen, da die Veröffentlichung des persönlichen Kontos oder die Weitergabe an Dritte nicht nur nicht verboten, sondern geradezu Voraussetzung ist, um es überhaupt nutzen zu können.
So findet man die Bankverbindung von Unternehmen fast grundsätzlich auf den Geschäftspapieren oder im Internet. Auch als Privatmann muss man sich nicht fürchten, wenn man diese Information öffentlich macht. Jeder Versuch von Unbefugten, mithilfe dieser Daten Zahlung vom Konto zu veranlassen, ist nicht nur eine Straftat, sondern auch keine wirkliche Gefahr. Selbst wenn es jemandem gelingt, kann die Buchung jederzeit innerhalb von zweiundvierzig Tagen wieder eingezogen werden. Daher ist man gut beraten, wenn man seine Auszüge ersten regelmäßig holt, und sie dann auch sorgfältig überprüft. Wer hier schlampig ist, muss sich über ungerechtfertigte Abbuchungen nicht wundern, zumal unabhängig von Betrugsversuchen auch Banken einmal Fehler machen.
Allerdings ist in manchen Fällen Vorsicht geboten, bevor man seine Kontodaten preis gibt. Gerade bei ungebetenen Werbeanrufen sollte man sich hüten, sie leichtfertig dem unbekannten Gesprächspartner zu nennen. Wer sich hier von einem aufdringlichen Aboverkäufer oder einer Lottogesellschaft dazu überreden lässt, wird es hinterher schwer haben zu beweisen, dass er mit dieser Firma keine Vertrag abschließen wollte. Die Herausgabe der Bankverbindung wird eine weniger seriöse Firma als die Annahme eines Vertragsangebotes interpretieren. Das zu widerlegen ist nicht unbedingt einfach. Sollte das Malheur passiert sein, macht man am Besten sofort von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Bei Kreditkartennummern sollte man allerdings besondere Vorsicht walten lassen. Fällt diese einem Betrüger in die Hände, ist die Karte in Windeseile bis zum Limit belastet. Man sollte also genau wissen, wem man diese Information anvertraut. Ob man zu Unrecht belastete Beträge jemals wieder sieht, hängt ganz allein vom Entgegenkommen des Kreditkartenunternehmens ab.