Bis vor Kurzem noch war es in Bankkreisen üblich, attraktiv niedrige Zinssätze zu Werbezwecken und als Kundenlockmittel für Kredite zu verwenden. Was der Kunde sah, waren jedoch meist nur die besten Konditionen für die Kundengruppe mit den besten Voraussetzungen: hervorragende Bonität, hohes Einkommen, Sicherheiten etc. Die Mehrzahl der Kreditwilligen jedoch fiel durch das Raster dieser “besten” Konditionen, weil sie nicht alle Kriterien erfüllte. Die Anforderungen an Kreditnehmer sind in der Regel sehr streng.
Die neue EU-Richtlinie soll nun unter anderem bewirken, dass nur der Zinssatz angegeben wird, den mindestens zwei Drittel aller Kunden auch bekommen würden. Kreditangebote und Werbung müssen also ab sofort reale Gegebenheiten abbilden und für den Kunden transparent sein. Um dennoch attraktive Zinssätze anbieten zu können, bedienen sich einige Banken eines Rechentricks. Der laut EU-Richtlinie angabepflichtige Effektivzins wird nicht nur für die Festlaufzeit berechnet, sondern für die gesamte Kreditlaufzeit, und dies auf der Basis geschätzter Werte.
Geschätzt deshalb, weil der Berechnung der aktuell niedrige Zinssatz zugrunde gelegt wird und im Ergebnis einen attraktiv niedrigen Effektivzins ergibt. Diese Rechnung ist jedoch nicht brauchbar, weil die Zinsen innerhalb der Gesamtlaufzeit definitiv wieder steigen werden, der Kunde dies in seinem Angebot jedoch nicht sieht. Vergleichbar ist der errechnete Effektivzins nur dann, wenn er sich auf die vereinbarte Festlaufzeit bezieht. Kunden sollten außerdem die Höhe der Restschuld nach dieser Zeit kennen, um die Anschlussfinanzierung kalkulieren zu können.