Seit dem 11. Juni 2010 ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland Gesetz und wird als Fortschritt im Verbraucherschutz gefeiert, nur dem ist nicht so, dieses neue Gesetz ist für Privatpersonen sicherlich nicht besser. Bisher war der Effektivzins bei dem Kredit für den Nichtfachmann das wichtigste, da musste man bisher nur aufpassen dass zum Beispiel Kreditversicherungen mit in den Effektivzinseingerechnet werden.
Gesamte Laufzeit für den Effektivzins
Nun muss durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie der Effektivzins für die gesamte Laufzeit genannt werden. Das liest sich auf den ersten Blick gut aber wer schon einmal einen Kredit für das Eigenheim abgeschlossen weiß dass es in der Regel eine Zinsbindung gibt. Dies bedeutet dass der Kredit nach 5, 10 oder 15 Jahren ausläuft und man dann den Zins neu verhandeln muss.
Fiktiver Anschlusszins
Der Gesetzgeber will nun von den Banken dass diese den Effektivzins über die gesamte Laufzeit nennen müssen. Das bedeutet dass die Banken nach Ende der Zinsbindung einen fiktiven Anschlusszins mit in den Effektivzins einrechnen müssen und für diesen Anschlusszins gibt es keine Vorschriften. So werden die Banken, die ja im Wettbewerb bestehen müssen, einen niedrigen Anschlusszins in den Effektivzins einrechnen aber keiner weiß wie der Zins ist nach 5, 10 oder 15 Jahren.
Effektivzins unnötig?
Somit ist der Effektivzins für den Verbraucher nicht mehr zu gebrauchen. Der Kreditnehmer muss sich vor der Aufnahme des Kredits genau überlegen was er will. Wann will er zum Beispiel mit der Rückzahlung des Kredits fertig sein? Wer bei niedrigen Zinsen nur 1 Prozent Tilgung wählt zahlt über 40 Jahre, wenn er schneller fertig sein will muss mehr als 1 Prozent getilgt werden. Der kluge Verbraucher fragt nach bei einem Vergleich mit welchem Anschlusszins gerechnet wurde.