Viele Frauen, Hausmänner sowie Schüler und Schülerinnen haben häufig nur einen Nebenjob beziehungsweise Minijob. Hierzu gehören alle Beschäftigten, die maximal 520 Euro verdienen dürfen. Problematisch ist, dass es mit einem solchen Minijob äußerst schwer ist, einen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Grund hierfür ist, dass die meisten Banken und Kreditinstitute ein Mindesteinkommen von etwa 1.400 Euro verlangen. Lediglich der bekannte Anbieter MAXDA begnügt sich mit derzeit 850 Euro Einkommen. Aber auch hier kommen Minijobber leider nicht heran.
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Einkommen prüfen
Verständlicherweise muss eines Tages jeder Kredit zurückgezahlt werden. Daher vergibt eine Bank ohne ausreichendes Einkommen keinen größeren Kredit. Leider bezieht sich dies auch auf SCHUFA-freie Kredite. Hierbei legen die Banken ein größeres Gewicht auf ausreichend Einkommen und Schuldenstand. Wie zuvor dargelegt, liegt das Mindesteinkommen für einen Ratenkredit derzeit bei 1.400 Euro. Diese Grenze findet sich im Schuldrecht wieder. Alle Beträge eines Alleinstehenden oder einer Alleinstehenden unter 1.400 Euro sind nicht pfändbar. Der Pfändungsfreibetrag für Paare oder Familien mit Kindern liegt höher.
Bevor ein Kredit für Minijobber in Frage kommt, sollten diese prüfen, ob das Nebeneinkommen wenigstens 1.400 Euro erreicht oder zusätzlich zum Minijob noch mit weiteren monatlichen Einnahmen zu rechnen ist. Wenn bei einem Ehepaar der eine Partner einen Minijob über 520 Euro besitzt und der andere Partner ein geregeltes Einkommen über 1.400 Euro, können beide Eheleute gemeinsam einen Ratenkredit aufnehmen. Bei alleinstehenden Minijobbern, Erwerbslosen oder Flüchtlingen ist eine Kreditaufnahme nicht so ohne weiteres möglich.
Zweiter Kreditnehmer oder Bürgen
Falls das Einkommen für einen Kredit nicht ausreicht, gibt es noch die Möglichkeit, einen zweiten Kreditnehmer zu benennen. Dabei muss es sich nicht immer um den Ehepartner handeln. Ratenkredite werden meist über mindestens ein Jahr und über 1.000 Euro aufgenommen. Für einen solchen Kredit fallen monatlich gleiche Raten an. Je nach Art des Kredits, fällt ein Teil der Rückzahlung mehr oder weniger in die Tilgung. Der Rest wird für die Zinsen verwendet. Je schneller man einen Ratenkredit zurückzahlen kann, umso günstiger wird dieser.
Ehepartner nehmen häufig einen Ratenkredit zu Zweit auf. In aller Regel fällt bei dieser Variante das Einkommen beider Kreditnehmer unterschiedlich aus. Hier spielt es keine Rolle, ob einer der Partner einen Minijob hat. Insgesamt muss aber das Einkommen höher als 1.400 Euro ausfallen. Die Eintragung eines zweiten Kreditnehmers ist meist problemlos möglich.
Eine andere Alternative stellt die Bürgschaft dar. Durch einen Bürgen erhält die Bank eine zusätzliche Absicherung, wenn der Kreditnehmer die monatlichen Raten selbst nicht mehr bedienen kann. Der Bürge haftet somit für den aufgenommenen Kredit. Um einen Bürgen anzuerkennen, wird von den Banken ein höherer Arbeitsaufwand gefordert. Immerhin muss der Bürge überprüft werden, ob dieser auch wirklich zahlungsfähig ist. Bei Direktbanken gibt es hierzu häufig Probleme, da diese den zusätzlichen Arbeitsaufwand scheuen.
Der Mikrokredit als Alternative
Minijobber können bei einigen Banken einen sogenannten Mikrokredit erhalten. Die Laufzeit dieser Kredite liegt aber unterhalb eines Jahres. Ebenfalls beträgt die maximale Kredithöhe nur 3.000 Euro. Für diese niedrigen Kredite liegt das geforderte Mindesteinkommen derzeit bei 500 Euro. Damit wird die Grenze für einen Minijob von 520 Euro unterschritten. Daher können Minijobber durchaus mit einem Mikrokredit rechnen.
Leider sind diese Kleinkredite sehr hoch verzinst. Man muss daher viel mehr zurückzahlen, als man als Kredit bekommen hat. Dafür sind aber die Zugangsvoraussetzung wieder sehr niedrig. Anzumerken ist, dass es nur wenige Anbieter gibt, die einen solchen Kleinkredit gewähren. Hierzu gehört zum Beispiel der Anbieter Vexcash.