Wer als Gründer einen Kredit von einer Bank bekommen will, kommt daran nicht vorbei: Die SCHUFA-Auskunft holt jedes Kreditinstitut ein – noch bevor das Geschäftskonzept überhaupt geprüft wurde. Nicht selten kommt es dann ohne jedes Zutun der Gründer zum vorzeitigen „Aus“ für die Pläne der angehenden Selbstständigen.
Falsche Daten und undurchsichtige Wertungen
Ein Antrag auf einen Kredit oder eine andere Finanzierungsform durch eine Bank ist immer mit der Einholung von Daten über den Antragsteller verbunden. Dabei greifen Banken auf die Daten unterschiedlicher Auskunfteien wie die Daten der SCHUFA zurück. Was in diesen Auskünften steht, ist entscheidend: Werden hier die von der Bank festgelegten Kriterien nicht erfüllt, bleibt der Finanzierungswunsch schon zu einem frühen Zeitpunkt stecken. Wer nun glaubt, dass er nichts zu befürchten hat, täuscht sich: Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Problematik erkannt und eine Studie in Auftrag gegeben. Das schockierende Ergebnis zeigt, dass rund 45% aller Auskünfte der SCHUFA Fehler enthalten.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass auch keine der anderen getesteten Auskunfteien tatsächlich vollständige und richtige Daten gespeichert hatte. Bestürzenderweise werden diese unvollständigen und fehlerhaften Daten aber von Banken und auch von anderen Geldgebern genutzt, um über die Kreditwürdigkeit eines Gründers zu entscheiden. Doch damit nicht genug: Die SCHUFA und andere Auskunfteien ermitteln einen so genannten Scoringwert für jede Person. Bei diesem Scoringwert handelt es sich um eine Angabe darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand einen Kredit zurückzahlen wird. Wie diese Scoringwerte jedoch ermittelt werden, wird nicht offengelegt. Gründer werden also von Seiten der Auskunfteien bewertet – ohne Chance auf Nachvollziehbarkeit.
Holen Sie rechtzeitig Auskünfte ein
Schon lange wird diese Praxis bei der Kreditvergabe kritisiert. Echte Durchbrüche wurden bisher aber nicht erreicht. Einen kleinen Erfolg konnte der Verbraucherschutz – und damit auch der Schutz für Gründer – immerhin erringen: Ab April 2010 müssen Auskunfteien kostenlos Auskünfte über die gespeicherten Daten erteilen. Dazu gehören neben persönlichen und anderen Angaben übrigens auch Angaben darüber, wer wann welche Daten bei einer Auskunftei abgefragt hat. Einmal pro Jahr ist eine solche kostenlose Selbstauskunft bei jeder denkbaren Auskunftei möglich.
In jedem Fall sollte eine solche Selbstauskunft vor dem Gang zur Bank eingeholt werden. Im Kleingedruckten der Banken steht auch, bei welchen Auskunfteien die Bank Informationen einholt. Diese Auskunfteien sollten Gründer „abgrasen“ und damit sicherstellen, dass der Traum vom eigenen Unternehmen nicht frühzeitig und wegen Fehlern in den Auskünften platzt.
Welche Daten gehören in eine Auskunft?
Aufgenommene Kredite/Darlehen oder auch Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden nach einer Frist von drei Jahren gelöscht – vorausgesetzt, die Schuld ist beglichen. Eine Kreditanfrage wird ebenfalls in die Auskünfte aufgenommen und muss nach zwölf Monaten gelöscht werden. Strittige Angelegenheiten – also beispielsweise eine Rechnung, die nicht gezahlt wurde, weil die Sache beim Anwalt liegt – haben in den Auskünften gar nichts zu suchen.
Im Zweifelsfall sollten sich Gründer an einen Anwalt wenden. Während der Vorgründungsphase kann auch eine Verbraucherberatung zu Rate gezogen werden. Wenn sich falsche oder veraltete Daten finden, sollte unbedingt eine Richtigstellung eingefordert werden. Musterschreiben hierfür finden sich auf den Webseiten der Verbraucherzentralen. Damit räumen Gründer Stolperfallen in Sachen Kredit frühzeitig aus dem Weg und können sich ganz auf das Geschäftskonzept und die Gespräche mit Banken konzentrieren.