Wenn Banken bislang einen Kredit vergaben, war es meistens üblich, dass dabei eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde. Doch damit könnte schon bald Schluss sein – ganz zur Freude der Verbraucher: Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt unlängst feststellte, sind entsprechende Klauseln in den Kredit-Verträgen unwirksam. Endgültige Rechtssicherheit haben Kreditnehmer jedoch erst, wenn auch der Bundesgerichtshof eine abschließende Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen wird.
Dennoch darf sich die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. als Klägerin über einen wichtigen Etappensieg in ihrem Kampf gegen Kredit-Bearbeitungsgebühren freuen. Die Verbraucherschutz-Organisation führt bereits seit mehreren Jahren einen Musterprozess gegen eine Bank, die festgelegt hatte, dass ihre Kunden eine Gebühr von zwei Prozent des Nettodarlehensbetrages, mindestens aber 50 Euro zu zahlen haben, wenn sie einen Kredit aufnehmen.
Ähnlich wie ihre Kollegen in Bamberg im Sommer 2010 waren jetzt auch die Richter am OLG Karlsruhe (AZ 17 U 192/10) der Ansicht, dass diese Gebühr nicht als Entschädigung für den vermeintlichen Aufwand der Bank bei der Kreditprüfung dienen dürfe. Dieser Bonitäts-Check diene dem Interesse der Bank, weil sie damit Kreditausfällen vorbeugen wolle. Dann dürfe kein Entgelt in den AGB vereinbart werden.
Zur Information: Diese Entgelte werden dem Kredit in der Regel zugeschlagen und sind auch Teil des bei einem Ratenkredit maßgeblichen Effektivzinses. Das Problem: Sobald ein Kredit vorzeitig gekündigt wird, wird auch die erhobene Gebühr nicht zurückerstattet. Dies verstoße jedoch gegen das Gebot der Transparenz, das spätestens seit Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie bei jeder Bank ganz oben auf der Agenda stehen sollte. Für einen durchschnittlichen Bankkunden sei es nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt eine Kredit-Bearbeitungsgebühr fällig werde, wann sie zu zahlen sei und ob sie bei der Kredit-Auszahlung einbehalten werde – so die Erkenntnis des jüngsten Urteils.
Tipp: Bevor ein abschließendes Urteil in höchster Instanz die bisherige Gebührenpraxis endgültig kippen wird und Kredite womöglich teurer werden, weil manche Banken die Kosten für eine Bonitätsprüfung über höhere Zinskonditionen refinanzieren werden, werden noch einige Monate vergehen. Bis dahin empfiehlt sich in jedem Fall ein detaillierter Kreditvergleich, denn bereits jetzt gibt es einige Kredit-Anbieter, die komplett auf solche Gebühren verzichten.