Auch wenn sich Kredite aufgrund der steigenden Konsumbedürfnisse in Deutschland wieder großer Beliebtheit erfreuen (und zudem so günstig wie noch nie zu haben sind), ist ein umfassender Vergleich nach wie vor oberste Verbraucherpflicht. Grund: Auch nach Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollte man gewisse Kriterien beachten, um auch wirklich den optimalen Kredit für die individuellen Bedürfnisse herauszufiltern.
Die Aufnahme eines Kredits ist nach wie vor ein Unterfangen, das gut überlegt und vor allem gut vorbereitet werden sollte. Wer einfach nur auf günstige Zinssätze schielt, handelt fast schon fahrlässig, denn nach wie vor lassen manche Kredite klar zu wünschen übrig, wenn es um eine transparente Darstellung aller im Kreditvertrag enthaltenen Rahmenbedingungen geht. Wer sich also demnächst Geld leihen will, um beispielsweise ein neues Auto oder eine neue Wohnungseinrichtung zu finanzieren, sollte weiterhin gut aufpassen, um mögliche Fallstricke rechtzeitig zu erkennen.
Erstes Kriterium für einen verbraucherfreundlichen Kredit ist das Thema Bearbeitungsgebühren und Vorfälligkeitsentschädigung, also die Frage, welche Kosten mit dem vorzeitigen Auslösen eines Darlehens verbunden sind. Hier haben die Banken im Gegensatz zu früher, als man noch nach Ablauf von sechs Monaten und einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen konnte, mittlerweile das Recht eine Gebühr zu erheben. Diese darf laut Verbraucherkreditrichtlinie aber nur noch maximal 3 Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme betragen.
Tatsächlich gibt es aber auch Anbieter, die nur zwei oder ein Prozent verlangen, vereinzelt wird auf eine Vorfälligkeitsentschädigung sogar komplett verzichtet. Vorsicht ist aber dennoch geboten, viele Banken haben laut Aussage von Verbraucherschützern die Bearbeitungsgebühren erhöht, um mögliche Einnahmeausfälle aufgrund der aktuell geltenden Entschädigungsbegrenzung zu kompensieren. Sollte der Verbraucher den Darlehensvertrag kündigen, werden die Bearbeitungsgebühren nicht zurückgezahlt.
Ein ebenso heikles Thema ist die Frage, ob ein Kredit automatisch an andere Angebote gekoppelt sein muss. Hier seien vor allem Restschuldversicherungen und Sparverträge genannt, die gerne im Paket mit einem Kreditvertrag verkauft werden. Generell sollte man wissen, dass diese Kombipakete zwar erlaubt, aber keineswegs zwingend zu akzeptieren sind. Wer eine Lebensversicherung sein Eigen nennt, kann auf eine Restschuldversicherung getrost verzichten. Das gleiche gilt für zusätzliche Sparverträge, die den Prozess der Kredittilgung nachgewiesenermaßen deutlich verlangsamen.
Abschließend sei bemerkt, dass neben der Höhe der Zinsen alle weiteren anfallenden Gebühren für die richtige Wahl des Darlehens ausschlaggebend sein sollten. Diese werden nämlich im Falle einer Kündigung des Kreditvertrages nicht erstattet. Wer es als ganz genau nimmt (und das ist bei einem Kredit oberste Pflicht), sollte den seit Juni obligatorischen „Beipackzettel“ mit allen Eckdaten zum Kreditvertrag genau studieren, bevor man seine Unterschrift leistet.