Eine Vollkaskoversicherung ist genau wie die Teilkasko keine Pflichtversicherung, sondern eine Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Vollkasko bietet dabei den umfangreichsten Schutz. Gerade Besitzer von Neuwagen oder besonders hochwertigen Fahrzeugen ziehen eine Vollkaskoversicherung in Betracht. Die Vollkasko deckt dabei nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen ab, sondern auch am eigenen Wagen.
Dabei schließt sie die komplette Teilkaskoversicherung ein. Ein großer Vorteil davon ist, dass Schäden die in den Bereich der Teilkasko fallen, nicht zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse führen.
Inhalt
Eine Vollkaskoversicherung deckt dabei Schäden ab, wie z.B.
- Brand,
- Diebstahl,
- Glasbruch,
- Sturm- und Hagelschäden,
- Überschwemmung,
- Blitzschlag,
- Kurzschlüsse,
- Explosionen sowie
- Schäden durch Tiere und Wild
- desweiteren fällt in den Vollkaskobereich auch Schäden durch Vandalismus.
Bei der Vollkaskoversicherung hängt die Beitragshöhe von den unfallfreien Jahren, sowie von der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse ab. Dazu kommen noch Faktoren wie der Fahrzeugtyp und der Zulassungsort. Viele Versicherungsgesellschaften bieten bei der Vollkasko die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung an, dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag. Für einen aktuellen VW Golf (Basismodell) zahlt man bei bei einer Schadenfreiheitsklasse 10 und einem Beitragssatz von 50% etwa einen Beitrag von 200 Euro pro Jahr für eine Vollkaskoversicherung.
Versicherungsschutz kann auch verfallen
Versicherungsschutz entfällt bei:
- Fahrerflucht
- mutwillliger Beschädigung
- Fahren ohne Führerschein
- Fahren unter Alkohol / Drogeneinfluss
Der Versicherungsschutz bei der Vollkasko verfällt allerdings, wenn z.B. Fahrerflucht begangen wurde, oder eine mutwillige Beschädigung erfolgte. Auch wenn das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis bewegt wurde oder der Fahrer unter Alkohol bzw. Drogeneinfluss stand, zahlt eine Vollkasko nicht.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfiehlt sich bei allen Neufahrzeugen, sowie bei Autos bis zu einem Alter von maximal 6 Jahren (besonders bei Modellen im hohen Preissegment oder mit einer gehobenen Ausstattung). Auch Fahrzeuge die über Leasing laufen bzw. die finanziert wurden, ist eine Vollkaskoversicherung absolut ratsam.
Eine Vollkaskoversicherung lässt sich dabei mit oder ohne einer entsprechenden Selbstbeteiligung abschließen. Bei einem Schaden zahlt der Versicherte nur bis zur maximalen Höhe der Selbstbeteiligung. Alle Kosten die darüber hinausgehen, übernimmt die Kfz Versicherung. Durch einen Selbstbehalt, verringern sich die Versicherungsbeiträge deutlich.