Erst vor Kurzem hatte die US Notenbank den Leitzins angehoben. Eine Entwicklung, die eine Anhebung des Leitzins im europäischen Raum durch die EZB wahrscheinlich machte. Doch, dies ist anscheinend nicht der Fall. Das Resultat einer Sitzung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt macht es deutlich: der Leitzins bleibt weiterhin auf einem Rekordtief von null Prozent.
Ein Ergebnis, das vor allen Dingen Kreditnehmer freuen wird. Denn schließlich kann man so auch noch für etliche Zeit günstig Geld von den Banken leihen. Alleine die Sparer werden diese Entwicklung nicht begrüßen. Schließlich gibt es so auch kaum Geld für die gesparten Einlagen.
Und, wie sieht nun die Tendenz aus? Nun, die Europäische Zentralbank hält sich in diesem Punkt noch etwas zurück. Allerdings scheint ein Ende der 0-Prozent-Politik bislang nicht in Sicht. So können sich Verbraucher weiterhin noch günstige Kredite sichern – am besten mit einer längeren Zinsbindung. Wer weiß, was in zwei bis drei Jahren mit dem Leitzins passiert.
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Strafzins-Verringerung als erster Schritt
Kreditnehmer können sich in jedem Fall freuen, denn bevor es zu einer Erhöhung des Leitzins kommt, sind wohl erst einmal die Strafzinsen dran. In diesem Punkt sind sich die Experten einig und so ist eine Verringerung des Strafzins als erster Schritt mehr als wahrscheinlich. Doch, was sind eigentlich Strafzinsen?
Diese fallen an, wenn Banken Geld bei der Europäischen Zentralbank parken. Momentan liegen die Strafzinsen noch auf 0,4 Prozent und das hat sich auch nach der Sitzung der EZB nicht geändert. Bevor es also zu einer Anhebung des Leitzins kommt, werden zuerst die Strafzinsen für die Banken gesenkt. So kann es, laut Expertenmeinung, gut und gerne noch mindestens ein Jahr dauern, bis der Leitzinssatz wieder ansteigt.
Den niedrigen Leitzins nutzen
Der 0 Prozent-Leitzins ist natürlich ideal, um sich jetzt Geld zu leihen oder alte Kredite abzulösen beziehungsweise umzuschulden. Dies gilt besonders für Kreditnehmer, deren Kredite noch 2 bis 3 Jahre laufen und zu hohen Zinssätzen abgeschlossen wurden. Da kann es vorteilhaft sein, über eine Kündigung des bestehenden Kredits und den Abschluss eines neuen nachzudenken. Doch, geht das auch so einfach wie gedacht?
Bei Darlehen, die keine Zinsfestschreibung aufweisen, kann man prinzipiell zu jeder Zeit den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, bis man aus dem Kreditvertrag entlassen wird.
Darlehen, die über eine Zinsfestschreibung verfügen, kann man auch kündigen. Allerdings ist dies erst möglich, wenn die Zinsbindung laut Vertrag nicht mehr besteht. Und, auch in diesem Fall sind oft Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Bei Verträgen, die bereits über 10 Jahre laufen, ist eine Kündigung ebenfalls möglich. So kann es sich lohnen, die alten Darlehensverträge wieder hervor zu holen. Oder man wendet sich direkt an die Bank und fragt nach den Optionen, die denkbar sind.
Immobilienkredite können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Wichtig ist, dass im Vertrag keine feste Laufzeit auftaucht. Auch das Fehlen einer Kündigungsfrist kann sich positiv auswirken und man kann mit der Bank oft eine angemessene Lösung finden. So haben viele Kreditnehmer zur Zeit die beste Gelegenheit, durch eine Kündigung von den aktuell niedrigen Zinssätzen für Kredite zu profitieren. Und das noch, solange der Leitzins auf null Prozent bleibt.