Wer schon immer in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, dem fällt es vermutlich schwer sich vorzustellen, das man seinem als Selbstständiger seinem Geld oft nachrennen muss und es manchmal gar nicht bekommt. Würde ein Arbeitgeber so nachlässig seine Gehälter zahlen, wie es manche Kunden mit ihren Rechnungen tun, dann wäre er seine Angestellten in kürzester Zeit alle los.Allgemein lässt sich jedoch ein Trend zu einer schlechteren Zahlungsmoral kaum leugnen. Es ist inzwischen eher die Ausnahme als die Regel, dass Rechnungen nicht pünktlich gezahlt werden. Die Überziehung des Zahlungsziels ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann für ein Unternehmen zu einer echten Gefahr werden, besonders wenn viele Kunden es so halten oder ein großer Auftraggeber sich Zeit lässt mit der Überweisung des geschuldeten Geldes.
Als Unternehmer muss man daher seine Forderungen im Griff haben und darf das Eintreiben von Rechnungen nicht vernachlässigen. Schließlich ist ein Unternehmen darauf angewiesen, dass es liquide Mittel hat; anders lässt sich der Geschäftsbetrieb nicht lange aufrecht erhalten. Die laufenden Kosten wie Löhne, Einkauf, Mieten und vieles mehr müssen bestritten werden und das funktioniert nur, wenn man Aufträge hat die auch bezahlt werden.
Es ist jedoch nicht immer ganz leicht, Kunden, auf die man ja schließlich angewiesen ist, anzumahnen. Viele Selbstständige sind daher zu zurückhaltend, wenn es um säumige Zahler geht, aus Angst, sie könnten dadurch Kunden verärgern oder gar verlieren.
Allerdings sollte man sich da als Unternehmer darüber klar sein, dass Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, möglicherweise solche sind, auf die man besser verzichten würde. Außerdem ist es nicht mehr als Recht, den Lohn für geleistete Arbeit einzufordern. Im Unrecht ist der Kunde, der die Zahlung für das, was er von jemandem erhalten hat, verweigert.
Man sollte sich also nicht scheuen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu verschicken, wenn der Kunde im Verzug ist. Spätestens nach der zweiten Mahnung sollte das Geld eingegangen sein; andernfalls darf man auf freiwillige Zahlung kaum mehr hoffen und sollte juristische Schritte einleiten.
Man sollte sich auch nicht scheuen, entsprechende Mahngebühren für den entstandenen Aufwand zu verlangen.