Der CDU-Haushaltsexperte Christian Goiny weist die Kritik des Landesrechnungshofes an den schwarz-roten Plänen für ein Sondervermögen zur Finanzierung von mehr Klimaschutz zurück. Wie er der Tageszeitung „taz“ mitteilte, seht eine solide Haushaltspolitik im Vordergrund, die nicht aus dem Ruder läuft. Ebenfalls sieht er einen hohen Investitionsbedarf. Dieser sei eine enorme Herausforderung, die mit normalen Haushaltsmitteln nicht bewältigt werden kann. Er ist der Auffassung, dass trotz Schuldenbremse für ein Sondervermögen mehr Kredit benötigt werden.
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Berliner Sondervermögen erfüllt nicht die Vorgaben
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt hatte der Landesrechnungshof argumentiert, dass eine Notsituation für das jeweilige Haushaltsjahr zu begründen sei und somit ein Verursachungszusammenhang zwischen der Notlage und den jeweils geplanten Maßnahmen vorliegen müsse. Das Berliner Sondervermögen in Höhe von 5 Milliarden Euro für mehrere Haushaltsjahre erfüllt jedenfalls diese Vorgaben nicht.
Andere Lösung als auf Bundesebene
Goiny teilt weiterhin mit, dass die Vorgehensweise anders als auf Bundesebene anzusehen ist. Beim Bund hat man quasi die vorhandenen Rücklagen einfach umetikettiert, von Corona auf Klimaschutz. Das Sondervermögen ist nicht Teil des Haushaltsplans und wird auch nicht allein mit der Klimakrise begründet. Vielmehr handelt es sich um den Angriffskrieg auf die Ukraine und seine Folgen, wie Inflation, Energiepreissteigerung sowie die Auswirkungen auf soziale Gerechtigkeit.
Goiniy hält die Entscheidung für richtig, in einem Gutachten zu klären, ob das Karlsruher Urteil auch die Berliner Pläne betrifft. Daher möchte er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf das Berliner Gesetz analysieren. Als Haushaltsexperte der CDU-Fraktion möchte er am Ziel festhalten und wünscht sich ein Gesetz, welches einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Grund hierfür ist, dass das Bundesverfassungsgericht Mitte November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Hier ging es um einen Verstoß gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse. Mit dieser Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredit für den Klimaschutz investieren, die eigentlich für die Corona-Maßnahmen gedacht waren. Das Urteil hat auf Bundesebene ein Milliardenloch in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Haushalt gerissen.
Next Generation EU kann nicht eingesetzt werden
Nachdem die Ampel-Koalition verzweifelt nach Möglichkeiten sucht, dem Haushaltsdefizit zu begegnen, suchen kreative Köpfe nach Lösungen. Der Hamburger Ökonom Dirk Meyer hat die zusätzliche Nutzung von EU-Schulden ins Spiel gebracht.
Eine Nutzung der Deutschland zustehenden Mittel aus dem EU-Programm „Next Generation EU“ könne vielleicht einen Teil der fehlenden 60 Milliarden Euro ersetzen. Leider ist eine Beantragung zusätzlicher EU-Kredite nicht möglich, da die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Dies teilte die EU-Kommission kürzlich mit. Die dortige Sprecherin verkündet, dass die Mitgliedsstaaten nach dem 31. August 2023 keine zusätzlichen Kredite mehr beantragen können.
Eigentlich hat nach Aussage des Sprechers des Bundesfinanzministeriums Deutschland geplant, die 30 Milliarden vollständig zu nutzen, welche dem Land gemäß dem Verteilungsmechanismus zur Verfügung stehe. Diese Zuschüsse sind bereits in der Finanzplanung des Bundes enthalten. Bis 2026 werden die Mittel in jährlichen Tranchen bei der EU abgerufen und dem Haushalt als Einnahmen zugeführt. Zudem seiden diese nicht auf die Schuldenbremse anzurechnen. Bisher hat Deutschland Kredite aus dem Next Generation EU Programm nicht abgerufen. Wie zuvor dargelegt, ist der Abruftermin jedoch verstrichen.