„Mein Bankberater hat mir gesagt, dass ich keinen Kredit bekomme, weil ich ein schlechtes Scoring habe. Allerdings wollte er mir auch nicht sagen, wodurch das kommt. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?“ Solche Fragen stellen Betroffene nicht nur im Internet, sondern öfter auch in der Verbraucherzentrale Sachsen. Mit dem 1. April 2010 wird sich diesbezüglich die Rechtsposition der Verbraucher verbessern.
Eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes stellt dann zum einen klar, unter welchen Bedingungen Scoring durchgeführt werden darf und zum anderen, welche Auskunftsrechte die Betroffenen haben. Ein neues kostenloses Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen gibt darüber nähere Auskunft.
Beim Scoring handelt es sich um ein mathematisch-statistisches Verfahren, in dessen Ergebnis eine Punktzahl ermittelt wird. Nicht nur die SCHUFA, sondern auch andere Auskunfteien bieten es an. Der Score-Wert soll über das Zahlungsverhalten der bewerteten Person Auskunft geben. Banken, Telekommunikationsfirmen und andere Anbieter leiten daraus ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Kunden ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen werden. Eine schlechte Einstufung führt beispielsweise dazu, dass Kredite nur mit hohen Zinsen ausgereicht oder Handyverträge gar nicht erst geschlossen werden.
Die Art der Ermittlung der Score-Werte war bisher weitgehend ungeregelt und für Verbraucher zumeist unbekannt. Nun soll das Verfahren transparenter werden. Das Bundesdatenschutzgesetz legt allgemein fest, welche Daten für die Berechnung verwendet werden dürfen. Das sind nur solche, bei denen ein nachgewiesener Zusammenhang zu einem bestimmten Verhalten besteht.
„Im Umkehrschluss heißt das zum Beispiel, dass das Engagement einer Person im Heimatverein nicht als Kriterium für die Vergabe eines Kredites herangezogen werden darf“, verdeutlicht Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen die Regelung. Einschränkungen gibt es nun auch hinsichtlich der Verwendung von Adressdaten. Mitunter sind die zur Person gespeicherten Daten aber auch falsch, etwa weil veraltet oder nicht zur richtigen Person zugeordnet.
In diesem Zusammenhang ist das neue Auskunftsrecht besonders wichtig. Einmal im Kalenderjahr haben Verbraucher das Recht, eine kostenlose Auskunft hinsichtlich der zu ihrer Person gespeicherten Daten von den Auskunfteien oder Vertragspartnern einzuholen. Das sollte genutzt werden“, animiert Heyer, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.