Wohnungsinteressenten sind die gängigen Anzeigentexte wohl bekannt. Die Kautionsklausel ist mittlerweile fast allen Mietausschreibungen zu entnehmen. Dabei wird der Mieter dazu verpflichtet, eine Mietkaution oftmals in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten auf einem Mietkautionskonto zu parken. Da aber schon die Umzugs- und Renovierungskosten einen erhöhten finanziellen Aufwand ausmachen, ist die zusätzlich geforderte Kaution in der Regel nur sehr schmerzlich aufzubringen.
Eine Kautionsbürgschaft kann in solchen Fällen Abhilfe schaffen. Dabei übernimmt die Bank oder eine Versicherung eine Kautionsbürgschaft als Sicherheit für den Vermieter. Durch die „eingesparte“ Mietkaution hat der Mieter einen größeren finanziellen Spielraum für die Anschaffung neuer Möbel oder zur Deckung der Umzugskosten.
Dem Mieter entstehen vergleichsweise geringe Kosten, in Form einer geringen Zinssatzes, der sich an der Kautionssumme orientiert. Und die Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft liegen nicht nur auf Seiten des Mieters. Auch der Vermieter profitiert, denn ein übliches Mietkautionskonto muss vom übrigen Vermögen getrennt verwaltet werden. Durch die selbstschuldnerische Bankbürgschaft entfällt dieser zusätzliche Zeitaufwand. Sollte der Vermieter in der Vergangenheit eine Hausverwaltung für die Verwaltung der Mietkaution beauftragt haben, können auch diese Kosten eingespart werden. Unterm Strich entfällt für Mieter der hohe zusätzliche finanzielle Aufwand neben den Umzugs- und Renovierungskosten und der Vermieter erhält eine angemessene Mietsicherheit mit geringerem Arbeitsaufwand und Kostenreduktion hinsichtlich der Kontenverwaltung