Wer sich für eine Immobilie interessiert, der sollte vielleicht im Jahr 2021 diesen Schritt wagen. Im kommenden Jahr hat es hier einige Änderungen gegeben, die zu einem Kaufanreiz führen. Beispielsweise wurde die Maklercourtage geteilt. Aber auch das Baukindergeld wurde bis Ende März 2021 verlängert. Unabhängig davon raten Experten, die Baufinanzierungsplanung entsprechend der noch anhaltenden Corana-Krise abzusichern. Vorstandsvorsitzende Mirjam Mohr von der Interhyp teilt hierzu mit, dass die Deutschen 2020 auf hohe Tilgungen und lange Zinsbindungen gesetzt haben. Diese Vorgehensweise sollte auch 2021 verfolgt werden, wobei aber auch auf Flexibilität geachtet werden sollte. Hierzu gehören zum Beispiel Tilgungssatzwechsel oder die Möglichkeit von Sondertilgungen.
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Neuregelung der Maklercourtage
Am 23. Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Maklercourtage in Kraft getreten. Insbesondere für Immobilienkäufer verspricht das Gesetz Einsparpotenziale. Neu ist, dass nach diesem Gesetz die Verkäufer mindestens 50 % der Maklercourtage übernehmen müssen, wenn die Immobilie über einen Makler verkauft wird. Bisher mussten Käufer die volle Summe übernehmen. Somit stellt sich nun ein enormer Spareffekt von einigen tausend Euro ein.
Die Einsparungen sind jedoch von Region zu Region unterschiedlich. In Berlin müssen als Maklercourtage ab Januar nur noch 3,57 % anstatt 7,14 % an Maklerprovision vom Käufer getragen werden. Wenn die Immobilie zum Beispiel 460.000 Euro kostet, machen 3,57 % rund 16.000 Euro aus. Dies kann sich somit lohnen und einen Anreiz für den Erwerb einer Immobilie bieten. Es bleibt noch abzuwarten, wie sich die Maklercourtage deutschlandweit in den einzelnen Bundesländern entwickeln wird.
Baukindergeld nutzen
Zu den beliebten Fördermitteln beim Erwerb einer Immobilie gehört das Baukindergeld. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurde der Förderzeitraum bis Ende März 2021 verlängert. Beim Baukindergeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss. Je Kind werden über einen Zeitraum von 10 Jahren bis zu 12.000 Euro ausgezahlt. Dies macht jährlich einen Zuschuss von 1.200 Euro. Kaufverträge und Baugenehmigungen nach dem 1. April 2021 gehen leider leer aus. Wie Mirjam Mohr von der Interhyp mitteilt, lässt sich das Baukindergeld sehr gut als Sondertilgung in die Baufinanzierung einplanen.
Die Wohnungsbauprämie fällt höher aus
Ab 1. Januar 2021 haben weitaus mehr Menschen Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Mit der Wohnungsbauprämie lässt sich einfacher ein Bausparvertrag ansparen, mit dem später eine Immobilie gekauft wird. Selbst für Renovierungen lässt sich diese Prämie nutzen. Interessant ist, dass die Einkommensgrenzen diesbezüglich angehoben worden sind. So liegen diese bei Alleinstehenden bei 35.000 Euro anstelle von bisher 25.600 Euro und bei Ehepaaren bei 70.000 Euro anstelle von bisher 51.200 Euro.
Darüber hinaus steigt die Prämie auch selbst. Auf jährliche Sparleistungen erhöht sich die Prämie ab Januar 2021 auf 10 %. Vorher stieg diese nur auf 8 %. Die Wohnungsbauprämie ist ebenfalls ein guter Anreiz für den späteren Erwerb einer Immobilie.
Flexibilität und Sicherheit
Leider hat die Corona-Krise starken Einfluss auf das Finanzierungsverhalten der Kunden genommen. Viele Kunden haben noch mehr Eigenkapital beim Kauf einer Immobilie eingebracht. Langfristig gesehen geht der Trend zu mehr Sicherheit, spricht niedrigen Darlehen. Auch bei der Tilgung ist eine Veränderung erkennbar. Kunden nutzen nach Möglichkeit einen hohen Tilgungssatz und nutzen die Möglichkeit von langen Zinsbindungen. Die Sicherheit des eigenen Zuhauses und eine finanzielle Planbarkeit hat in Krisenzeiten stark zugenommen.
Dennoch möchten viele aber auch auf Flexibilität nicht verzichten. Etliche Kunden sind von der Kurzarbeit oder bei Selbständigen von Auftragseinbrüchen betroffen. In diesem Fall setzen viele auf einen Tilgungssatzwechsel und auch auf die Möglichkeit von Sondertilgungen.