Seit Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie Anfang Juni werden die tatsächlich errungenen Vorteile für den Kreditnehmer in zahlreichen Publikationen hervorgehoben. Creditolo aktuell macht im Zusammenhang mit dem neuen Kreditkündigungsrecht jedoch auch auf Mängel der neuen Regelung aufmerksam.
Die fristlose Kündigung eines Kredits durch den Kreditnehmer – von vielen als besondere Errungenschaft der neuen EU-Kreditregelung gefeiert – kann sich negativ auf die ohnehin schon belasteten finanziellen Ressourcen des Kreditnehmers auswirken. Der Hintergrund: Banken dürfen bei einer Kündigung durch den Kreditnehmer nach wie vor eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.
Zusätzlich fällt ein Kostenfaktor ins Gewicht, den viele Verbraucher, die ihren Kredit kündigen wollen, bei ihrer Kalkulation gerne vergessen: Die Rede ist von der oft happigen Bearbeitungsgebühr von bis zu 5 Prozent des Nettodarlehensbetrages, die von einem Großteil der Banken verlangt wird. Diese Gebühr geht bei einer Kündigung unwiderruflich verloren. Zusammen mit der mittlerweile gesetzlich begrenzten Vorfälligkeitsentschädigung kann so ein stattliches Sümmchen zusammenkommen, das auch durch einen Wechsel zu einem womöglich günstigeren neuen Kredit nicht immer ausgeglichen werden kann.
Creditolo rät deshalb, schon beim Kreditvergleich auf alle Komponenten, die einen Kredit ausmachen, zu achten: Nicht nur der effektive Zinssatz, sondern auch die in ihm enthaltenen Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühr und Vorfälligkeitsentschädigung (die manche Anbieter sogar für Sondertilgungen oder vorzeitige Gesamttilgung verlangen) sollten im Fokus jeder Kreditkalkulation stehen. Vor allem Kredite mit langer Laufzeit sollten bis ins Detail verglichen werden: Sollte schon vorzeitig genügend Geld zur Rückzahlung bereit stehen, ist eine möglichst niedrige Bearbeitungsgebühr von großem Vorteil.