Ab April wird es einige Neuerungen für Verbraucher geben, die Informationen zu ihren SCHUFA-Daten erhalten möchten. Die entscheidende Frage für die Verbraucher wird künftig lauten: Möchte ich aus reinem Eigeninteresse wissen, welche Informationen gespeichert sind oder benötige ich eine SCHUFA-Auskunft für Dritte?
Kostenlose Datenübersicht nach § 34 BDSG bei reinem Eigeninteresse
Die SCHUFA bleibt Vorreiter in Sachen Transparenz: Verbraucher, die sich aus persönlichem Interesse über die Daten zu Kreditgeschäften informieren möchten, können ab April einmal jährlich eine kostenlose schriftliche Datenübersicht erhalten. Die neue Datenübersicht nach § 34 BDSG enthält alle zu einer Person gespeicherten Informationen. Das können zum Beispiel Angaben zu Kreditgeschäften wie Kreditkarten und Ratenkrediten sein oder Informationen zu vorliegenden Zahlungsausfällen. Außerdem sind neben den gespeicherten Vertragsinformationen auch die Scorewerte enthalten, die in den vergangenen 12 Monaten bei Anfragen an Unternehmen übermittelt wurden. Ein Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert, der eine Prognose über eine vertragsgemäße Erfüllung von Kreditgeschäften gibt und Unternehmen bei Entscheidungen unterstützt.
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft zur Unterstützung bei privaten Geschäften
Von der Datenübersicht nach § 34 BDSG ganz unabhängig bietet die SCHUFA ein eigenes Produkt für alle, die mit SCHUFA-Informationen private Geschäfte unterstützen möchten oder die Informationen für Dritte benötigen. Die neue SCHUFA-Bonitätsauskunft besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil ist speziell zur Weitergabe an Dritte wie Vermieter oder Arbeitgeber konzipiert. Er enthält deshalb nur die Informationen, die für einen Vertragsabschluss relevant sind und dabei helfen, Vertrauen aufzubauen. So wird die Privatsphäre der Verbraucher geschützt. Die Bonitätsauskunft wird fälschungssicher auf besonderem Papier mit Wasserzeichen gedruckt, so dass sie weitergegeben und als aussagekräftiger Bonitätsausweis anerkannt werden kann. Der zweite Teil der neuen Bonitätsauskunft ist für die Verbraucher selbst gedacht und enthält alle zu ihrer Person gespeicherten Informationen. Das sind Informationen etwa über Girokonten, Kreditkarten, Ratenkrediten oder Leasingverträgen, jeweils inklusive der Kontonummern, Kredithöhen oder Laufzeiten. Mit diesem Teil der Bonitätsauskunft erhalten die Verbraucher einen Überblick über die zu ihnen gespeicherten SCHUFA-Daten. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ist ab April 2010 ausschließlich mit beiden Teilen erhältlich und kostet 18,50 Euro.
Der einfachste Weg, eine Bestellung für die kostenlose Datenübersicht nach § 34 BDSG oder die SCHUFA-Bonitätsauskunft in die Wege zu leiten, ist das Internet: www.meineSCHUFA.de.