Momentan fordert die Unionsfraktion ein Umdenken in der Regulierung des Finanzmarktes. Beispielsweise erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, mit dem Aufsichtsrechtsergänzungsgesetz neue Handlungsinstrumente. Falls beispielsweise auf dem Immobilienmarkt eine Art von Blase entstehen sollte, ist es Aufgabe der BaFin, diese rechtzeitig zu verhindern. Der Bundestag hat ebenfalls schon über das neue Gesetz beraten. So forderte der CSU-Abgeordnete Alexander Radwan ein noch engeres Kontrollkonzept. Er teilte auf Anfragen mit, dass es für die BaFin kein Freifahrtschein geben wird. Das Parlament muss immer eingebunden werden. Nach seiner Auffassung muss bei Anhörungen, Rechenschaftsberichte und andere besondere Angelegenheiten das Parlament beteiligt werden.
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Es werden strengere Kriterien für ein Darlehen verlangt
Grundlage für das neue Aufsichtsrechtsergänzungsgesetz sind die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität. Der Ausschuss ist schon Mitte 2015 zu diesem Thema zusammengetreten. Anzumerken ist jedoch, dass das neue Gesetz keine neuen festen Vorgaben für die Finanzinstitute vorsieht. Jedoch soll die Finanzaufsicht mithilfe des Gesetzes noch schneller eingreifen und handeln können. Jedoch muss diese Vorgehensweise auch wirklich berechtigt sein. Wenn nach Annahme der BaFin die Gefahr einer sogenannten Immobilienblase besteht, soll die Finanzaufsicht in diesem Fall für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert sorgen. In diesem Fall wird eine Obergrenze festgelegt. Dies bedeutet, dass der Anteil der Fremdfinanzierung bei Immobilien quasi gedeckelt wird.
Auch die Rückzahlung eines Immobiliendarlehens kann festgelegt werden
Die Immobilienfinanzierung ist immer auf viele Jahre ausgelegt. Mit dem Aufsichtsrechtsergänzungsgesetz soll die BaFin nun selbst einen Zeitraum für die Rückzahlung eines Teils der Immobilienfinanzierung vorgeben können. Ausgehend eines zur Verfügung stehenden Einkommens soll darüber die Kreditobergrenze festgelegt werden. Ebenfalls soll die BaFin für die Tilgung eine passende Untergrenze festlegen. Damit wird es für viele Kreditnehmer schwieriger, flexibel ein Immobiliendarlehen zu bedienen. Generell soll das Verhältnis der gesamten Schulden eines Kreditnehmers genau zu dessen Einkommen von der BaFin definiert werden.
Eine Ausnahme bilden die Kleinkredite
Glücklicherweise sollen Kleinkredite, die zum Beispiel zur Finanzierung von Renovierungen und Sanierungen benötigt werden, davon ausgenommen sein. Ebenfalls vom neuen Aufsichtsrechtsergänzungsgesetz sollen die Anschlussfinanzierungen sowie der soziale Wohnungsbau ausgenommen sein. Die Banken sollen in einem gewissen und überschaubaren Rahmen Immobilienkredite aber auch außerhalb der strengen Vorgaben durch das Gesetz vergeben können. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die eigene Stabilität des Instituts dadurch nicht gefährdet wird.
Rechenschaftslegung vor dem Bundestag gefordert
Wie zuvor erwähnt, wünscht sich der CSU-Abgeordnete Alexander Radwan einen Paradigmenwechsel in der Regulierung und Aufsicht aus. Dieses soll mit dem Aufsichtsrechtsergänzungsgesetz eingeleitet werden. Auf der einen Seite soll die Finanzaufsicht mehr Flexibilität erhalten, jedoch auf der anderen soll sie zu einer intensiveren Rechenschaftslegung vor dem Bundestag verpflichtet werden. Insgesamt fordert der Abgeordnete damit eine Überprüfung der geltenden Finanzmarkt-Regulierung. Er ist der Auffassung, dass die Finanzstabilität durch bankenfremde und kundenunfreundliche Gesetze beeinträchtigt wird.
Man darf gespannt sein, ob das neue Gesetz ein Umdenken auf dem Finanzmarkt verursacht. Problematisch ist, dass viele Interessenten von Immobiliendarlehen zukünftig wahrscheinlich leer ausgehen werden. Es wird daher nicht mehr so einfach sein, seine Wunschimmobilie zu finanzieren, wenn das eigene Einkommen knapp auf Kante genäht ist. So verlangen viele Banken schon jetzt mehr Sicherheiten und ein Einkommen des Ehepartners.