In den Medien und in der Öffentlichkeit hört und liest man zurzeit viel vom P-Konto. P-Konto ist dabei die oft genutzte Abkürzung für das Pfändungsschutzkonto. Diese Kontoart gibt es seit dem 1. Juli 2010 und soll das tägliche Leben von Schuldnern erleichtern. Der Sinn des P-Kontos besteht darin, den gesetzlichen Freibetrag zu schützen, der durch den oder die Gläubiger nicht beansprucht werden kann.
Vor Einführung des P-Kontos mussten die Schuldner den Pfändungsfreibetrag aufwändig über das Amtsgericht bestätigen lassen und diesen Entscheid dann der Bank vorlegen. Im ungünstigsten Fall musste diese Prozedur jeden Monat durchgeführt werden, wenn zum Beispiel das monatliche Gehalt immer unterschiedlich hoch ausfällt. Ab 1. Januar 2012 fällt die Möglichkeit der Freistellung des Pfändungsschutzbetrages über das Amtsgericht weg und es besteht nur noch die Option des P-Kontos.
Das Pfändungsschutzkonto wird von allen Banken in Deutschland angeboten. Jeder Kontoinhaber hat einen rechtlichen Anspruch auf die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Der entsprechende Antrag kann direkt bei der Bank gestellt werden.
Das Finanzinstitut ist verpflichtet, das vorhandene Girokonto innerhalb von vier Bankarbeitstagen umzustellen. P-Konten können aber nur als Einzelkonten geführt werden.
Befindet sich das Girokonto zum Zeitpunkt der Umstellung im Minus, sollte mit einer Bank eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden. Ohne diese Vereinbarung verrechnet die Bank sonst alle eingehenden Einkommen mit dem Sollsaldo und der Kontoinhaber kann trotz P-Kontos nicht über sein Gehalt verfügen.
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Pfändungsfreibetrag bei P Konten
Der Pfändungsfreibetrag liegt bei einem alleinstehenden Inhaber bei 1.028,89 Euro. Dieser Grundbetrag erhöht sich bei Familien und bei Unterhaltspflicht. Mit den jeweiligen Nachweisen, zum Beispiel vom Arbeitgeber oder der Familienkasse, erhöhen die Banken den Betrag entsprechend.
Nur der Geldbetrag, der über den Pfändungsschutzbetrag hinausgeht, wird an den Gläubiger zur Schuldentilgung überwiesen. P-Konten sind normale Girokonten, über die ebenfalls mit der Giro-Karte am Automaten oder via Online-Banking verfügt werden kann. Der verfügbare Betrag kann auch am Schalter abgehoben werden.
Kontogebühren bei einem P Konto
Für das P-Konto verlangen viele Banken eine höhere Gebühr als für normale Girokonten. Eine Gebühr, die monatlich bei 5 Euro liegt, ist akzeptabel. Höhere Preise – zwischen 10 und 15 Euro – wurden von einigen Gerichten
Zusammenfassend:
- P Konten werden von allen deutschen Banken angeboten
- jeder Kontoinhaber kann bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln
- P Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden
- Pfändungsfreibetrag liegt bei Alleinstehende aktuell bei 1.028,29€
- ca. 5€ monatliche Bearbeitungsgebühren fallen an