Die Urlaubsplanung ist wegen der Corona-Pandemie besonders unsicher. Wer urplötzlich vor Reiseantritt schwer erkrankt, der kann seinen Urlaub nicht wie geplant antreten. Dabei muss er noch nicht einmal selbst an Corona erkrankt sein. Damit Urlauber nicht auf ihren Reisekosten sitzen bleiben, lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wenn die Reise aus einem triftigen Grund nicht angetreten werden kann, werden von dieser Versicherung sämtliche Kosten übernommen. Anzumerken ist, dass jedoch nicht alle Versicherer die Stornokosten, wenn der Urlaub wegen Corona ins Wasser fällt. Hier sollten Sie auf einen zuverlässigen Vertrag achten.
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In schwerwiegenden Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung
Vielleicht haben Sie Ihren Urlaub teuer mit einem Kredit finanziert. Bei einem unerwarteten Krankheitsfall oder Tod eines Angehörigen muss die Reise jedoch kurzfristig storniert oder abgebrochen werden. Zu diesem Zweck schließen viele vorher eine Reiserücktrittsversicherung ab. Diese Versicherung zahlt die Stornokosten, wenn die Reise nicht wie erwartet angetreten werden kann. Wichtig ist eine solche Reiserücktrittsversicherung immer dann, wenn es sich um teure Fernreisen handelt.
Wegen der Corona-Pandemie, steigender Inzidenzen und den vielen Virusvarianten ist es kritisch, heute unbeschwert zu verreisen. Zunächst sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Versicherungstarif wählen, bei dem die Zahlungen auch bei einem Reiseabbruch übernommen werden.
Problematisch sind Reiseabbrüche wegen Corona
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Es gibt zahlreiche Versicherungen mit einschränkenden Klauseln. In diesem Fall sind beispielsweise Leistungen im Falle einer Pandemie ausgeschlossen. Von diesen Verträgen sollten Sie in heutiger Zeit unbedingt Abstand nehmen. Experten empfehlen, dass Sie nur solche Verträge in die engere Wahl ziehen, bei denen es keine Pandemie-Klausel gibt.
Es gibt recht zuverlässige Versicherungen, welche die Storno- und Abbruchkosten übernehmen, wenn zum Beispiel jemand als Kontaktperson in Quarantäne muss. Zu beachten ist aber, dass die Angst, an einer Pandemie zu erkranken, nicht ausreicht, um die Kosten einer Stornierung zurückzuerhalten.
Leider sind hiervon auch regionale und überregionale Quarantänemaßnahmen am Reiseort ausgeschlossen. Die Versicherungen begründen dies mit höherer Gewalt, welche vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.
Allianz und Travelsecure versichern Corona-Urlaubsrücktritt
Experten empfehlen aktuell die Reiserücktrittsversicherungen der Anbieter Allianz und Travelsecure. Hier finden Sie Tarife, die auch dann leisten, wenn Sie als Versicherter an Covid-19 erkranken. Bei der Allianz gibt es einen günstigen Tarif für den Fall, dass jemand wegen persönlicher Quarantänemaßnahmen nicht die Reise antreten kann. Dieser Tarif ist seit Dezember 2020 fest bei der Allianz Travel enthalten.
Bei Travelsecure müssen Sie neben der eigentlichen Reiserücktrittsversicherung für jede Reise zusätzlich noch einen Corona-Schutzbrief buchen. Es gibt bei Travelsecure zwei verschiedene Varianten. Im Basistarif ist der Reiserücktritt vor Beginn der Reise versichert, wenn hier eine Quarantäne im Weg steht. Im Premiumtarif ist der Reiserücktritt auch bei einem Reiseabbruch versichert. Anzumerken ist, dass diese Schutzbriefe und Tarife etwas teurer sind. Familien müssen für eine optimalen Schutz bei der Travelsecure mit etwa 108 Euro rechnen, Singles mit rund 23 Euro.
Versicherungsverträge genau prüfen
Wahrscheinlich haben sich mittlerweile auch noch andere Versicherungsunternehmen auf Corona-Rücktrittsversicherungen spezialisiert. Hier kommt es jedoch immer auf die Auslegungssache im Tarif an. Wenn Sie nicht online eine solche Versicherung abschließen, lohnt sich auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit einem Versicherungsvertreter. Aber auch Online-Versicherungen bieten in diesem Fall eine telefonische Beratung an. Es ist somit überaus wichtig, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen.