Da das Alter der Menschen stetig ansteigt wurde auch das Rentenalter auf 65 Jahre erhöht. Laut aktuellen Nachrichten soll die Rente bis zum Jahr 2020 sogar auf ein Alter von 67 Jahren hochgesetzt werden. Wer jedoch vorzeitig mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Welche allgemeinen Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente gibt es?
In der Regel muss von dem Arbeitnehmer die sogenannte Wartezeit erfüllt sein. Dies bedeutet das der Versicherte eine gewisse Mindestlaufzeit, die in der Regel rund 15 Jahre beträgt, Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben muss.
Zudem ist es auch möglich aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit eine vorzeitige Rente zu erhalten. Die sogenannte EU Rente erhalten Menschen, welche nicht mehr in vollem Umfang ihre Arbeit ausführen können. Dies ist der Fall wenn der oder die Betroffene nicht fähig ist länger als drei Stunden täglich zu arbeiten.
In der Regel wird die vorzeitige Rente nur in Verbindung mit Abschlägen an die Frührentner ausgezahlt. Hier wird jeder Monat, den die Arbeitnehmer vor dem eigentlichen Rentenalter in Rente gehen, angerechnet.
So werden beispielsweise ab dem 60. Lebensjahr pro Monat 0,3 Prozent der Auszahlung abgezogen. Wenn man folglich ein Jahr früher in Rente gehen möchte, findet eine Reduzierung der Bezüge um 3,6 Prozent statt.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, welche einen bestimmten Personenkreis dazu berechtigt bereits in einem Alter von 60 Jahren die vollen Rentenbezüge zu erhalten.
- Abschlagsfreie Frührente für Frauen:
Wenn eine Frau vor dem 1. Januar 1952 geboren wurde kann sie bereits mit 60 Jahren den vollen Rentenbetrag beziehen, solange sie zuvor mindestens 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hatte. 10 Jahre von der Gesamtbeitragszeit müssen hier allerdings nach dem vierzigsten Geburtstag erfolgt sein.
- Abschlagsfreie Frührente für Schwerbehinderte:
Wer einen Behindertenausweis mit mindestens 50 % Behinderungsgrad besitzt gilt als Schwerbehindert. Für schwerbehinderten Menschen gibt es ebenfalls eine Sonderreglung. Wer vor 1950 geboren ist und zudem eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweist, kann die volle Rente ohne Abschläge ab einem Alter von 63 Jahren erhalten.
- Abschlagsfreie Frührente für Arbeitslose:
Wenn der Arbeitslose vor 1952 geboren wurde, kann er schon im Alter von 60 Jahren die abschlagsfreie Rente beziehen. Es müssen zuvor ebenfalls, in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Rentenbeginn, mindestens 8 Jahre die Beiträge in die Rentenkasse geleistet worden sein.